Überbrückungsgeld vom amt

  • Hallo ich bin ab montag wieder in Arbeit nun möchte ich Überbrückungsgeld beantragen beim amt weil ich den ersten lohn erst im juni am 15 bekomme.


    kann mir einer sagen wieviel Überbrückungsgeld bekommt man vom amt?


    und muss man es wieder zurückerstatten?


    danke für ihre Hilfe...

  • Die frühere Übergangsbeihilfe gibt es schon lange nicht mehr. Wenn du im Juni deinen ersten Lohn bekommst, steht dir für Mai noch das volle Alg II zu (Zuflussprinzip). Wenn du im Juni nicht bis zur Lohnzahlung hinkommst, kannst du ein Darlehen nach § 24 (4) SGB II beantragen.

  • es gibt auch die Möglichkeit beim SGB II nach § 16 b ein Einstiegsgeld zu beantragen, die muss noch nicht einmal als Darlehn bewilligt werden sondern kann grundsätzlich auch als Alternative zu dem dann nicht mehr gültigen Rechtsanspruch auf ALG II betrachtet werden und ist eigentlich genau für solche Fälle vorgesehen! Leider scheint dies den Damen und Herren Sachbearbeitern bei den Job-Centern ein mir unerklärliches Geheimnis zu sein, da die wenigsten darüber aufklären!