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#1
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Hallo Allerseits!
Folgender Fall: Meine von mir getrennt lebende Ehefrau (Hartz IV) bekommt ab 01.06. Erwerbsminderungsrente, welche im Nachhinein, zum Monatsende ausgezahlt wird. Ich gehe davon aus, dass ihr die ARGE für Juni keine Leistungen mehr zukommen lassen wird, da ihr die Rentenzahlung im selben Monat noch zufließt. Kann mir jemand sagen, ob es für solch einen Fall ein Übergangsgeld oder Überbrückungsgeld in Darlehensform oder als Beihilfe gibt? Für Eure Antworten schon jetzt vielen Dank! vG Berthold |
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#2
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Du kannst sicher wegen eines Darlehens anfragen aber ob du es bekommst liegt im Ermessensspielraum der ARGE.
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#3
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Richtig, aber...
Die Sachbearbeiter sind angehalten in selchen Fällen ein Darlehen zu gewähren, da vorrübergehende Mittellosigkeit verhindert werden soll. Gruß Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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