Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

Überzahlung

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.10.2009, 22:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 4
Standard Überzahlung

Hallo Gemeinschaft,
bin gerade auf euch gestoßen um hoffentlich Hilfe zum Thema ALG II zu bekommen!
Passt hier in die Rubrik denke ich besser!

habe heute meine Schreiben vom AA bekommen, das ich wohl eine Überzahlung hatte.
Zur Situation:
Im Vorfeld hatte ich eine Überbetriebliche Umschulung zum Verkäufer gemacht. (hat nicht mit dem Fall zu tun, ergänzt aber den Fall)
Dann konnte ich in dem Betrieb bleiben und mein 3. Lehrjahr machen. Dort bezog ich 417€ Einkommen, dazu Kindergeld, Halbwaisenrente und stolze 18€ BAB. Mein damaliger Bearbeiter hatte mich somit aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen (ich stand von dann nicht mehr auf den Bescheiden der Gewährung von ALG II) da ich genug Brutto hatte und keinen Bezug von ALG II hatte/hätte. Somit blieb nur mein Sohn und Verlobte.

Ich habe dann im Juni 09 meine Lehre erfolgreich abgeschlossen. Beim Folgebescheid, den meine Freundin bekam, musste ich angeben das ich ja Einkommen habe. Ich habe alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Jetzt kam ein Schreiben es entstand eine Überzahlung von ca. 550€ vom 07.09 bis 10.09.

Wie habe ich das zu verstehen, da ich ja nicht mit in der Bedarfsgemeinschaft war. Ich hatte in der Lehre weniger Brutto als jetzt, und jetzt wollen die mich in der Bedarfsgemeinschaft wieder mit einbeziehen.

Bitte um HILFE!!!

Gruß
Alberto
Mit Zitat antworten
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.10.2009, 05:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Vermutlich sind die vorher nicht von einer BG - also Bedarfsgemeinschaft - ausgegangen!? Du schreibst ja selbst: "meine Freundin ..." Und - hast du dich vertippt, oder entstand die Überzahlung in Höhe von ca. 550 € wirklich in der Zeit vom 07.09. bis 10.09.?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.10.2009, 08:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 4
Standard

Ich war vorher in eine BG mit meiner Freundin und unserem Sohn.

Ja, die Überzahlung beträgt wirklich in diesem Zeitraum 01.07.09 - 31.10.09 genau 553,86 €.

Ich habe heute früh angerufen, und die meinten ich sei während der Ausbildung aus der BG entfernt worden da ich BAB bezogen habe (ganze 18€ monatlich). Jetzt, da ich als Angestellter keinen Anspruch mehr habe, bin ich komischer Weise wieder in der BG drin.

Komisch oder doch nicht so?

MfG und Danke
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.10.2009, 18:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Ich kenne mich mit/beim BAB nicht aus, aber so wie du das schilderst, könnte es sein dass man generell beim Bezug von BAB (beim Bafög ist es so) aus der BG herausfällt!? Das würde das Ganze erklären, also auch, dass du nach dem Bezug des BAB wieder zur BG zählst.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.10.2009, 18:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn du BAB erhälst gibt es kein ALG2.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Überzahlung? Alberto Einkommensanrechnung 0 14.10.2009 15:29
Überzahlung maxi_ Anspruch und Leistungen 1 17.02.2009 22:59
Überzahlung verursacht Butterfly_Effect Einkommensanrechnung 28 22.01.2009 21:56
Rückzahlung wegen Überzahlung FrankR Einkommensanrechnung 1 16.06.2008 13:14
Rückzahlung wegen Überzahlung? Kaisa Einkommensanrechnung 4 30.01.2008 18:37