|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo!
In meinem "Fall" hat es über 2 Monate eine Überzahlung gegeben, obwohl alle notwendigen Unterlagen (Kontoauszüge, EÜR) vorlagen, somit mein Zuverdienst aus selbständiger Tätigkeit bekannt war. Jetzt will die Arge mehrere 100 Euro zurück. Hat jemand ähnliches erlebt, oder weiß etwas zu diesem Thema? Vielen Dank für Tipps und Erfahrungen diesbezüglich Martina |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo Martina,
auf welchen Paragraphen hat sich die ARGE zwecks der Rückzahlung berufen? Wie lange liegt denn die Überzahlung zurück? Wenn du das Geld schon aufgebraucht hast, musst du es nicht zurückzahlen (SGB X § 45 (2) ), da du nicht Schuld an der Überzahlung bist. Solltest du dennoch Probleme bekommen, kannst du dich auf ein Gerichtsurteil berufen: Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005, Az. S 1 AL 3629/00. In der Begründung hieß es vom ALG II- Bezieher könne nicht verlangt werden das Handeln der Verwaltung zu überwachen. Ich würde in Widerspruch gehen mit Verweis auf SGB X § 45 (2) und gleichzeitig auf das genannte Urteil des Sozialgerichtes aufmerksam machen. Viel Erfolg. LG, Jalale. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Überzahlung verursacht | Butterfly_Effect | Einkommensanrechnung | 28 | 22.01.2009 21:56 |
| Rückzahlung wegen Überzahlung | FrankR | Einkommensanrechnung | 1 | 16.06.2008 13:14 |
| Rückzahlung wegen Überzahlung? | Kaisa | Einkommensanrechnung | 4 | 30.01.2008 18:37 |