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#1
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hallo,
www - wer weiss was bin über 27, habe abgeschlossene ausbildung und mache seit 1 monat eine schulische zusatzausbildung 4 tage in der woche, schulgeld 300 euro/monat. werde in drei wochen in wg einziehen, welche ansprüche kann ich geltend machen? bekomme von den eltern keinen unterhalt mehr, wohne bei freundin, schulgeld noch vom vater, aber der will nicht mehr. habe ich hartzIV-anspruch? danke, armorika |
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#2
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Ist die schulische Ausbildung (grundsätzlich) Bafög-fähig? Also beziehen andere Mitschüler dafür BaföG?
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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danke für deine antwort.
ja die schulausbildung ist bafög-fähig, habe ich auch schon abgeklärt, aber das einkommen der eltern ist zu hoch. habe mich auch schon weiter erkundigt heute morgen. kann alg beantragen und werde das auch bekommen, (hatte ja eine 3-jährige ausbildung, dann noch 2 monate befristeter vertrag bis 31.8.) ca. 200 euro im monat. was kann ich noch beantragen? habe heute einen 400 euro-job gefunden , werde auch wohngeld bekommen. aber gibt es auch zuschuss zu den schulgebühren? wenn es da noch was gibt, bin ich gerettet.gruss, armorika |
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#4
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Da die Schulausbildung dem Grunde nach bafäg-fähig ist, ist ALG II nicht möglich
Zitat:
Ausnahmen gibt es zu o.g. Absatz natürlich auch: Zitat:
Deswegen frage ich, ob dir die Zusicherung des ALG II mündlich oder schriftlich erklärt wurde? Und ob die ARGE bereits alle Unterlagen (auch von der Schule) vorliegen hatte. Solltest du ALG II bekommen, kannst du kein Wohngeld beziehen, diese Leistungen grenzen sich gegenseitig aus.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (06.10.2008 um 22:46 Uhr) |
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