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#1
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Hallo erst mal,
ich bin neu hier.Ich habe nach Antworten auf meine fragen gesucht und so habe ich dieses Forum gefunden. Ich hoffe einige können mir Tipps geben. Ich sage schon seit Jahren der ARGe das wir wieder zurück möchten und ich einen Beruf brauche um für uns sorgen zu können.Und das meine tochter und ihr Vater das Recht auf Umgang haben.ARGE ist es völlig egal das meine Tochter sich einen vater wünscht und gerne Kontakt mit ihm hätte. Meine Tochter ist 2000 in USA geboren.Sie hat zwei Staatsbürgerschaften da ich Deutsche bin. Kurz nach der Geburt meiner Tochter habe ich mich von meinen Mann getrennt. Da ich keinen anerkannten Schulabschluss für USA habe und die Betreuung meiner Tochter Privat $400 im Monat gekostet hätte und ich nicht wuste das mein mitlerweile ex mann wegen der sponsershift hätte für mich aufkommen müssen (auch nach der Scheidung) und er hatte selbst $ 1200Netto verdint also wäre es auch nicht möglich gewesen dort zu bleiben.Wir hatte ausgemacht das ich erstmal nach deutschland zurück gehe und den erziehungsurlaub in Anspruch nehme.Ich hatte mich dann Selbständig gemacht das sehr gut aber nicht lange gelaufen ist.Seit 2007 habe ich mich um eine Umschulung bemüht(ich habe keine Ausbildung) da ich aus erster Ehe bereits 2 Kinder habe und mein erster mann mir die Ausbildung verboten hatte. Meine Tochter (aus zweiter Ehe) war 4 Monate alt als wir von uSA nach D gekommen sind.Mein geschiedener mann hat damals unterschrieben das ich mit der kleinen nach Deutschland darf.Wir hatten abgemacht das ich wieder nach dem Erziehungsurlaub zurück in die USA komme.Naja die ARGe und zuvor das Sozialamt hat mir nicht die Möglichkeit gegeben einen Beruf zu lernen,immer abgelehnt.Doch wie soll ich zurück gehen ohne ausicht auf Einkommen? Das Unterhaltsverfahren steht kurz vorm Abschluss (noch eine Anhörung in USA)dann werden wir den Umgang regeln.Ich habe Angeboten mit der kleinen (sie wird 12J.) wieder nach uSa zu ziehen damit die kleine einen Vater samt Familie (Oma,Opa,Tanten) bekommt.Ich habe jetzt bei der ARGE den Umzug sowie Visa kosten beantragt zzg.Regelsatz,Miete um in USA leben zu können denn einen Beruf habe ich dank der ARGe noch immer nicht.Ich hatte 3 Jahre wegen Weiterbildung geklagt bis zum Landessozialgericht.Wir hatten uns geeinigt ich bekomme eine Berufsberatung um rauszufinden ob mein Wunschberuf für mich geeignet ist.Doch die ARGe hat mir dann gesagt das die Termine nur eine Pflichterfüllung sind ich aber keine Umschulung bekomme. Das Umgangsrecht ist Teil des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab dem § 1684 geregelt. Auszug aus dem was ich gefunden habe: Die Kosten für die Ausübung eines Umgangsrechts sind in angemessener Höhe vom Grundsicherungsträger zu übernehmen. In einen Fall hat das Landessozialgericht den Grundsicherungsträger dazu verurteilt, dem Antragsteller 900 € pro Quartal für Flug und Unterkunft zu zahlen. Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER. Begründet wurde die Übernahme der Kosten mit dem § 21 Abs. 6 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt), welcher aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar.2010 neu geregelt wurde, da die Berechnung der Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Gericht betonte die hohe verfassungsrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts, und dass diejenigen Kosten übernommen werden müssen. § 24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist: 1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, Danke GLG Ich würde gerne eure Meinung,Erfahrung,Gedanken,Infos dazu bekommen.Danke.
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#2
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1) Mit "Kosten des Umgangsrecht" sind die Kosten gemeint, die das umgangsberechtigte Elternteil aufwenden muss, also der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt und das möchte, dass das Kind besuchsweise kommt. Das wäre in deinem Fall also der in den USA lebende Vater. Wenn der das Kind sehen will, muss er es bezahlen.
2) Eine Ausbildung kann einem weder Sozialamt noch ARGE/Jobcenter verbieten. Dir steht und stand es frei, dich in einem Betrieb oder einer Berufsschule für eine Ausbildung zu bewerben. Warum das so ist? Weil es für Azubis nämlich gar kein ALG 2 mehr gibt, sondern Berufsausbildungsbeihilfe oder Bafög. Von daher kannst du deine Ausbildungslosigkeit nicht auf das Sozialamt/ARGE/Jobcenter schieben. 3) Was du da zitierst, ist irgendwas aus dem SGB XII und gilt für die Sozialhilfe. Du jedoch bist erwerbsfähig und fällst damit ins SGB II, beziehst derzeit ALG 2. Und ALG 2 bekommt man eben nur, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Eine Ausnahmevorschrift wie die von dir zitierte Vorschrift gibt es im SGB II NICHT. D. h.: Es gibt definitiv kein ALG 2, wenn du in die USA verziehst. Wobei der Paragraf ja selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des SGB XII nicht greifen würde, weil du freiwillig in die USA ziehen würdest! Du bist doch nicht gezwungen! Turtle |
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#3
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Das ist so nicht richtig.
trafbarkeit von Kindesentzug Einem Elternteil dem Umgang mit dem leiblichen Kind zu vereiteln ist in Deutschland strafbar nach §235 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei sind zwei Dinge für den Straftatbestand völlig unerheblich: Der Elternteil, dem das Kind entzogen wird, braucht das Sorgerecht nicht zu besitzen. Er besitzt trotzdem das Recht (und auch die Pflicht!) zum Umgang mit seinem Kind, solange ein deutsches Gericht ihm dies nicht explizit aberkennt. §1684 I BGB stellt dies völlig klar: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Die Dauer der Umgangsverweigerung ist ebenfalls unerheblich. Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte und der einschlägigen juristischen Kommentierungen reicht selbst eine kurze, nicht nur ganz vorübergehende Dauer der Umgangsverweigerung aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Hierzu können gemäß dieser Kommentierungen "bereits einige Minuten" ausreichen. Fazit: Auch nicht sorgeberechtigte Väter / Mütter haben Recht zum Umgang mit dem leiblichen Kind, eine Verweigerung dieses Umgangs ist strafbar. Link:http://familienstrafrecht.blogspot.c...-was-kann.html Mein ex ist kein Reicher Mann er muß Unterhalt zahlen.Ich muß meine Tochter in die USA zurück bringen weil wir das gemeinsame Sorgerecht in uSA haben.Ich entziehe ihm sein Kind.Ich habe gegen die Vereinbarung verstoßen.Meine tochter ist drüben geboren.Wegen kindesentführung habe ich die Erlaubnis von ihren Vater bekommen aus den bereits genannten Gründen für die Dauer von 3-4 Jahre nach D zurück zu gehen.Doch nach der Frist muß das Kind wieder nach uSA.Jetzt habe ich ihm versprochen das wir umgehend zurück kommen. Geändert von Ich71 (29.01.2012 um 01:04 Uhr) |
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#4
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Zitat:
Zur info: Da ich über 30 Jahre war hätte ich kein Bafög mehr bekommen.So 300,- bis 400,- Lehrgehalt plus 150,- (damals)Kindergeld plus 100,- Unterhaltsvorschuss.Das hätte nicht gereicht.Die ARGE hat mir diesen Weg verboten mit der Begründung ich muß den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. |
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#5
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1. Das ist schön und gut. Nur interessiert das in Bezug auf ALG 2 gar niemanden. Wenn du angeblich wegen Kindesentzug straffällig wärest, hättest du eine Anklage am Hals. Wo ist die denn? Will dich jemand nach den USA ausliefern? Nein, du willst freiwillig dort hin. Und das ist was ganz anderes. Das deutsche Strafrecht wird da im Übrigen keine Rolle spielen. Wenn, dann muss er dich anzeigen, vielleicht wirst du dann ja ausgeliefert (glaubst du aber doch wohl selbst nicht).
Außerdem wird kein Kind entzogen. Oder verwehrst du ihm, es zu besuchen?! Oder umgedreht, dass er es besuchsweise zu sich holt? Doch sicherlich nicht. Also entziehst du gar nichts. Dass er kein Geld hat, es zu besuchen oder zu sich zu holen, das hat ja wohl damit gar nichts zu tun. Dann kann er doch zu seinem amerikanischen Sozialstaat gehen und von dem die Kohle verlangen, sein Kind besuchsweise zu holen. Er will den Umgang, er muss bezahlen. Ganz einfach. 2. Dann eben eine betriebliche Ausbildung. Außerdem warst du bestimmt nicht immer über 30. 3. Ansonsten kannst du jederzeit auswandern, auch das verbietet dir niemand. Es gibt halt nur kein ALG 2. Ob du da jetzt noch x-mal rumdiskutierst oder nicht. Es gibt KEINE EINZIGE Rechtsgrundlage, die ALG 2 Zahlung ins Ausland mitzunehmen. Wenn du auswanders, wird dich sicherlich die USA ernähren. Immerhin bist du Mutter eines amerikanischen Kindes. Die Sozialleistungen in den USA sollen ja geradezu fürstlich sein. Turtle Geändert von Turtle1972 (29.01.2012 um 02:12 Uhr) |
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#6
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Manche Leute haben Vorstellungen, da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Naja, von einer 71-jährigen kann man wohl nicht mehr erwarten
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#7
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Ihr kommt mir neidisch vor und blendet völlig sein Recht auf Umgang aus.Ich habe geschrieben das ich noch 2 Kinder habe und ich keine Ausbildung machen durfte.Ich bin im Jahre 1971 geboren.Ich habe geschrieben das ein Gerichtsverfahren wegen Umgang am anlaufen ist.Wenn ich mich nicht daran halte kommt die Polizei.Ich telefoniere wöchentlich mit dem Familiengericht in USA.Wir haben damals mit der Sozialarbeiterin in USA ausgemacht das ich wieder nach USA komme wenn die kleine älter ist sodas sie in die Vorschule dort gehen kann und ich somit keine 400,- Dollar für Betreuung ausgeben muß da ich ja schätzungsweise 600,- nur verdienen würde.Ich habe die Klagen bereits vorbereitet.Familiengericht Deutschland da ich hier geschieden wurde aber der Umgang nicht geregelt wurde.Das Verfahren in USA wird in kürze auch durch sein.Dann ICC Gericht fals ARGE den Antrag ablehnt und das europäische Gericht für Menschenrechte.Strafanzeige Polizei wegen Nötigung zu einer strafbaren Handlung(wenn ARGE ablehnt).Meine Tochter möchte Umgang mit ihren Vater und ihrer Familie,die Großeltern fliegen nicht.Ich hatte einen Anwalt in USA wegen Kindesunterhalt.Ich war bei drei Anwälte in USA und habe mich dort Beraten lassen.Ich war hier bei zwei Anwälte im zuge der Scheidung (Haager abkommen) ich war hier in einen Nachbar Bundesland bei einer Anwältin die sich auf US Recht spezialisiert hat.Und dann mach ich den Fehler und glaube Harzer kennen sich aus mit den US Recht oder Grund-/Menschenrecht.Plaudert nur weiter über gewünschte Regelsatzerhöhungen.
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#8
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§ 24
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist: 1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, |
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#9
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Heiligster Tag!
Verstehst du es denn nicht?! Es gibt für dich keine Sozialhilfe, weil du ERWERBSFÄHIG bist. Und ALG 2 gibt es im Ausland nicht!!!!!! Und außerdem müsste man dich erstmal AUSLIEFERN an die USA (das will ich mal sehen, dass du als nach deutschem Recht das Aufenthaltsbestimmungsrecht inhabende Mutter ausgeliefert wirst)!!!!! Du aber willst FREIWILLIG in die USA und nichts weiter. Dass die USA für in den USA lebende US Bürger (dein Kind) und deren Verwandte zuständig wäre, blendest du offensichtlich völlig aus. Wieso eigentlich?! Wenn der deutsche Staat für in Deutschland lebende Ausländer bezahlen muss, muss ja wohl der ausländische Staat für in diesem lebende Deutsche aufkommen. Im Übrigen bin ich weder "Harzer" (was sind Harzer? Harzer Roller ist ein Käse.) noch sonstwas. Sondern Sachbeabeiter einer Widerspruchsstelle. Und kann dir daher mit Fug und Recht mitteilen: ALG 2 gibt es nicht, wenn du in die USA gehst. Wenn die UsA möchte, dass du in den USA verbleibst, dann muss die USA dich auch ernähren. Was ist eigentlich mit den Vätern der andern Kinder? Auch Amerikaner? Oder Deutsche? Denen entziehst du die Kinder nicht, wenn du mit ihnen in die USA gehst? Und andere verantwortlich zu machen, dass du keine Ausbildung hast: lächerlich. Du bist 40 Jahre alt, hast gerademal 3 Kinder. Da wäre dazwischen genug Zeit gewesen, eine Ausbildung zu machen. |
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#10
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In Gottes Kräutergarten ist Platz für viele bunte Blumen, auch für Dich schillerndes Blümchen. Da brauchen wir kein US-Recht und auch keine Menschenrechte zu bemühen. Das einzige Problem ist Dein Nicht-Begreifen von Tatsachen.
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