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Umschulung, Praktikum = max. Vergütung?

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  #1  
Alt 14.03.2011, 09:07
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Standard Umschulung, Praktikum = max. Vergütung?

Hallo zusammen,

ich befinde mich momentan in einer Ausbildung (Umschulung) zum Fachinformatiker, die von der Agentur für Arbeit letztes Jahr gefördert wurde. Diese zweijährige Ausbildung beinhaltet auch insgesamt ein sechsmonatiges Praktikum welches in in vier Blöcke geteilt ist, und ab heute fängt der erste Teil an.

Weiß zufällig einer wie viel man in einem Praktikum verdienen darf, wenn man ALG1 bezieht? Denn genau diese Frage hat der Arbeitgeber mich gefragt. Das Praktikum startet heute und endet am 15.04.2011, also fünf Wochen.

Gruß
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  #2  
Alt 14.03.2011, 09:58
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Soviel wie die Firma dir gibt.Frei hast du 165 Euro.
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  #3  
Alt 14.03.2011, 09:58
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Du darfst € 165/Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen und maxcimal 15 Std./Woche arbeiten. Diesen Nebenverdienst musst Du VORHER bei der Agentur für Arbeit anmelden!
__________________
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  #4  
Alt 14.03.2011, 11:53
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Zitat:
Soviel wie die Firma dir gibt.Frei hast du 165 Euro.
bei alg1 fällt man sofort raus, wenn man mehr als 165 € verdient oder mehr als 15 stunden pro woche arbeitet. dann müsste er nämlich ergänzend hartz4 beantragen.
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  #5  
Alt 14.03.2011, 12:07
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Naja ich habe doch geschrieben 165 Euro hat er frei.Bei dem Praktikum wird er sicher kaum mehr bekommen wenn er überhaupt etwas bekommt.
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  #6  
Alt 04.04.2011, 17:05
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Den oben stehenden Aussagen kann ich nicht zustimmen. Ich mache derzeit eine 22-monatige Umschulung (Bildungsgutschein) über das Arbeitsamt zum Fachinformatiker. Die Umschulung beinhaltet ein 9-monatiges Betriebspraktikum. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Arbeitsagentur, und dem Hinweis in der Broschüre "Nebeneinkommen" ist ein Zuverdienst im ausgeübten Praktikumsbetrieb in Höhe von 400,- EUR steuerfrei. Diese 400,- EUR bekomme ich schon seit Januar, neben ALG1 und Fahrtkostenerstattung. Das dafür notwendige Formular für den Betrieb habe ich von der Arbeitsagentur zugeschickt bekommen. Bis dato läuft alles bestens.

Die Freigrenze von 165,- EUR bezieht sich meines Erachtens rein auf einen Nebenverdienst.
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  #7  
Alt 14.06.2011, 12:33
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Bei der Aussage von p8brother gehe ich mit. Vergütung innerhalb der Weiterbildung ist was anderes als das Nebeneinkommen. Da man im Nebeneinkommen nur max. 15h die Woche arbeiten darf ist dieses auf ein Betriebliches Praktikum nicht anzuwenden.

Das Merkblatt Nr.6 gibt auf der Seite 18 im Punkt 4.2 Anrechnung von Leistungen gibt mehr Auskunkft

p8brother kannst du mir sagen welches Formular das ist, bei mir startet das Praktikum erst im November, habe aber schon einen Vertrag mit Vergütung und einen Anschlussvertrag.

Danke
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  #8  
Alt 20.08.2011, 14:37
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Hallo,

ich absolviere ebenfalls eine Umschulung (21 Monate mit Bildungsgutschein) mit IHK Abschluss.

Innerhalb der Ausbildung mache ich auch ein 6 monatiges Praktikum. Der Zeitraum des Praktikums ist vorgeschrieben. Das Unternehmen konnten wir uns aussuchen.
Beim Vorstellungsgespräch bot mir der Unternhemer ein Praktikumsentgelt an. Ich sagte, dass ich in Höhe von 100,-€ ohne Probleme das Geld pro Monat verdienen könnte, wegen ALG II.

Der Umschulungsträger selbst will von mir eine Bescheinigung haben, die ausgestellt ist vom Jobcenter, dass ich dieses Geld pro Monat verdienen darf.
Abgesehen, dass dies eigentlich nichts die Leute der Umschulung angeht, bin ich dennoch los zum Jobcenter und habe versucht eine Bescheinigung zu bekommen.

Beim Jobcenter verwies ich auf das Merkblatt 6, auf Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie auf den § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II.
Also dass ich wegen der Teilnahme an einer Maßnahme Leistungen von meinem Arbeitgeber (also PraktikumsUnternehmer) erhalte und ja 100€ anrechnungsfrei sind.

Die Dame musste sich erst belesen und meinte dann nein, dass gelte nicht für mich, denn dieses Praktikum ist ja Teil einer Umschulung und ich bekomme ja schon ALG II. Wenn ich also neben der Umschulung oder Praktikum arbeiten würde, dürfte ich nach Ihrer Aussage 100€ verdienen, aber bei einem betrieblichen Praktikum von 40 Stunden/Woche anscheinend nicht.

Ich selbst fand dann auf der Arge Homepage die Bescheinigung für genau diese Konstellation:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2664...ldung-Nav.html

Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen

Die Frage besteht für mich noch:
Darf man ein freiwilliges Praktikumsentgelt bei einem betrieblichen Praktikum innerhalb einer Umschulung erhalten?
Ist dieses Formular das Richtige?
Muss mann dann die 15 Stunden Regel wie bei einem Nebenjob beachten?

Vielen Dank für eure Antworten.

Geändert von Maria27 (22.08.2011 um 19:46 Uhr)
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  #9  
Alt 20.08.2011, 15:25
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Erstmal zur Klarstellung: Du dürftest auch z. B. 300 Euro Vergütung erhalten. Dann würde halt nur ein Teil auf dein ALG 2 als Einkommen angerechnet werden und es gäbe etwas weniger ALG 2! Im Prinzip schneidest du dir ins eigene Fleisch, wenn du einem Betrieb, der dir z. B. 300 Euro zahlen will für dein 40h/Woche Praktikum sagst: "Nö, will nur 100 Euro.". Denn von 300 Euro würden dir 140 Euro bleiben. Und 40 Stunden in der Woche musst du sowieso arbeiten.

Zur eigentlichen Frage: Auch das Einkommen aus einem Praktikum gilt als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Damit gibt es auch die 100 Euro Freibetrag + 20% vom Rest (bis 1000 Euro).

Turtle
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  #10  
Alt 22.08.2011, 18:26
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@ Turtle1972

Danke für deine Info.
Aber das ist mir bekannt. Welche Information mir wirklich fehlt ist:
Darf ich in dem Praktikum, das innerhalb der Umschulung stattfindet, eine freiwillige Vergütung annehmen?

Die eine Dame vom Jobcenter meinte: nein.
Aber Meiner Meinung nach: ja.
Wegen Merkblatt 6, Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II.

Und welches Formular ist das richtige? Dieses: Bescheinigung über Arbeitgeber-/ Trägerleistungen

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2664...ldung-Nav.html

oder/und

Formulare über Nebeneinkünfte zum ALG II?

Und was ist mit der 15 Stunden Regelung bei Nebenjobs und ALG II, wenn man beim Praktikum 40 Stunden sowieso arbeitet?

Wer hat Erfahrungen damit?

Danke!!

Geändert von Maria27 (22.08.2011 um 18:31 Uhr)
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