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#11
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Hallo,
ein betriebliches Praktikum kenne ich höchstens mit einer kleinen , symbolischen Zuwedung und ggf. ,mit einer Ausbildungszusage. Lassen wir es so weit bei allgemeinen Möglichkeiten. mfg allo |
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#12
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...also ich bekomme (wie auch andere in meinem Umschulungskurs) etwas Geld für die 40 H / Woche.
Ich finde es halt nur komisch, dass die Dame vom Jobcenter meint, dass die gesetzliche Grundlage nicht für diesen Fall sein soll (Wegen Merkblatt 6, Kapitel 4.2 Anrechnungen von Leistungen sowie § 141 Absatz 4 SGB III in Verbindung mit § 11 b Absatz 2 SGB II). Im Praktikumsvertrag wurde die freiwillige Zahlung auch niedergeschrieben. Ich werde an das Jobcenter halt diese Bescheinigung senden sowie das Blatt Einkommensbescheinigung (Anlage EK). Hoffe es wird nicht zu Problemen kommen! Nur wegen 100€! Was meint ihr?! Ciao |
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#13
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Du hast generell 100 Euro frei und vom Rest noch diese 20%.Wo du dieses Geld verdienst ist doch dir überlassen.Wenn dir jetzt der Praktikumsbetrieb dieses Geld zahlt hat das ja mit der Umschulung direkt nichts zu tun, sondern ist eine Zuwendung der Firma.
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#14
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@kitty: danke für deine Meinung.
Ja, ich bin auch dieser Meinung. Komisch warum das von der Dame im Jobcenter nicht so gesehen wird. Ich werde mich wohl eher nicht mehr auf dieses Merkblatt beziehen, sondern einfach den Änderungsbescheid bezüglich Nebeneinkommen plus Anlage EK abgeben. Muss man dies vorher tun? Oder reicht auch aus, wenn man dies mit der ersten Verdienstbescheinigung macht? Muss mann monatlich die verdienstbescheinigungen abgeben? LG |
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#15
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Mir ist dazu noch etwas eingefallen:
Dass Jobcenter ist ja informiert über die Umschulung und auch über den Zeitraum des Praktikums. (hat dies ja mitbewilligt) Muss ich das Praktikum dennoch melden? Oder reicht es einfach aus die 100€ per Einkommensbescheigung anzugeben? (nachdem ich das Geld erstmals erhalten habe - nach dem Praktikum oder nach der ersten Gehaltsbescheinigung?) Ich habe die Information, dass die Arbeitsstunden bei ALG II ja egal sind. Könnte es dennoch Schwierigkeiten geben, da es ein Vollzeitpraktikum (40 h/ Woche) ist und ich (nur) 100 € erhalte? Das Vollzeitpraktikum ist aber im vorhinein ja mit dem Jobcenter abgestimmt worden und steht ja auch in der Einwilligungsbescheinigung sowie im Schulungsvertrag. (Ich muss dazu sagen, dass viele aus dem Umschulungskurs gar keine Vergütung für das Praktikum erhalten und nur ALG I oder Oder ALG II weiterhin beziehen - bis Ende der Umschulung - weil sie gar nicht erst danach gefragt haben) Ist es sinnig, vielleicht nochmal die Personalabteilung des Praktikumsgebers darauf aufmerksam zu machen, dass die 100€ frei von Abzügen ist? Und dass ich über das Jobcenter krankenversichert bin? (Soll nämlich noch die Mitgliedbescheinigung der Krankenkasse und Lohnsteuerkarte abgeben). Danke für die Hilfe. (Ohne ALG II und Umschulung war es echt unkomplizierter ein Praktikum und Nebenjob einzugehen und durchzuführen... ) LG |
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#16
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Du kannst ja eine Veränderungsmeldung abgeben und die Bestätigung durch den Arbeitgeber das du eben monatlich diese 100 Euro bekommst. Von deinen Leistungen wird dir ja dann nichts abgezogen. Die Lohnsteuerkarte und die Krankenkasse braucht der AG ja damit er sieht das du jetzt nicht noch anderswo Geld verdienst.
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#17
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Hallo,
ich wollte hier nochmal die neueste Information dazu geben: Heute hatte mich nämlich die Leiterin der Umschulung zu sich gebeten und gemeint, sie hätte mit meiner Vermittlerin des Jobcenters telefoniert. Es ging um die 100€, die mir der Praktikumsunternehmer freiwillig pro Monat im Praktikum zahlt. Die Vermittlerin meinte ja halt wieder am Telefon, dass ich als Praktikantin innerhalb einer Umschulung ja "Unterhalt" bekomme und daher nichts dazu verdienen würde. Rechtliche Grundlagen konnte sie aber nicht liefern. Die Leiterin der Umschulung telefonierte dann noch mit der Leistungsabteilung des Jobcenters. Dort sagte man ihr, dass es keinen Unterschied mache, wie und wo ich denn die 100€ verdiene. Ich muss halt nur monatlich die Bescheinigung zum Jobcenter senden. Eine Rechtliche Grundlage für das Praktikum innerhalb der Umschulung und den Verdienst konnte man hier auch nicht vorlegen. Die Leiterin der Umschulung meinte zu mir: da es kein rechtliches Für und Wider gibt, bleibt es erstmal dabei, dass ich die 100€ erhalten darf, so wie es im Praktikumsvertrag festgehalten ist. Eine gesetzliche Lücke?! Was meint ihr dazu? Liebe Grüße |
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#18
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Siehe meinen Beitrag (Nr. 9). Der Grund für die ganze Aufregung erschließt sich mir nicht. Wenn ein Praktikumsbetrieb eine Vergütung zahlen will, dann ist das ein netter Zug von dem Betrieb. Und auch nicht verboten. Und da es auf Erwerbstätigkeit beruht, ist das Geld eben ganz normal nach den gesetzlichen Vorschriften anzurechnen.
So ein Terz um Nichts... ist ja Wahnsinn. Turtle |
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#19
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Hey,
danke für die Antwort. Ja, ich verstehe diesen Aufriss auch nicht. Es ist Wahnsinn. So fühle ich mich öfter bei dieser Umschulung... Komisch nur, warum ich dann die letzten Wochen ständig von den Umschulungsleitern gehört habe, ich soll schriftlich nachweisen, dass ich dieses Geld bekommen darf. Habe immer mit dem § 11 b SGB II argumentiert. Und es erscheint denen und der Vermittlungsabteilung unlogisch, warum ich denn noch Geld erhalten darf, wenn ich doch "Unterhalt" bekomme und die Umschulung auch vom Jobcenter bezahlt wird. Für die gehört die Umschulung und das Praktikum als eine Maßnahme zusammen und wird daher nicht als normales Praktikumsverhältnis behandelt. Ich hatte echt eine Menge Stress deswegen und wusste nicht wie ich dass nachweisen soll. Es gibt scheinbar keine Paragraphen die dafür sprechen oder die dagegen sprechen??! Geändert von Maria27 (18.09.2011 um 18:01 Uhr) |
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