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#1
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Hallo Leute
Erstmal einen schönen Gruß an alle , seit heute bin ich neu bei euch und brauche schon eure Hilfe ![]() Ich mache eine Umschulung über die Lva Oldenburg-Bremen. Ich habe meine Berechnung über die Höhe des Übergangsgeldes bekommen und es wurde mit 68% berechnet. Ich habe aber eine pflegebedürftige Frau die in Pflegestufe II eingestuft ist,und ich bekomme für sie 410,- Euro in Monat Pflegegeld. Meine Frage an euch ------ Es ist abgelehnt worden mir 75% zu zahlen weil Ich Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehe(siehe oben). Aber meiner Kenntnis nach ist Pflegegeld doch eine Sozialleistung die nicht auf Zahlungen jeglicher Art angerechnet werden darf. Habt Ihr eine Ahnung ob dies Rechtmäßig ist und wenn nicht nach welchen Paragraphen ich mich berufen kann??????? Wäre froh wenn Ihr mir helfen könntet. Ich hoffe das ihr mir Antwortet!!!!!!!!!!!!!!!!! man liest sich |
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#2
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Zitat:
für die die eltern auch pflegegeld bekommen. da ich den argebescheid, den die familie bekommen hat, kenne, weiß ich 100%ig, daß das pflegegeld nicht für die kinder nicht angetastet wird. wie das bei erwachsenen ist, weiß ich leider nicht, aber bei google müßte das auch nachzulesen sein. am besten einspruch einlegen, aber per einschreiben, bei der arge geht oft vieles unter. ich hoffe, daß ich dir etwas helfen konnte. liebe grüße katzenmilch |
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#3
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Hallo Starburst!
Und vergiss nicht uns Ulla im Bundestag mal von dieser Sauerei zu berichten! Die hat sich hier vor ein paar Monaten im Nachbarort in Goldene Buch eingetragen und lügt auf Wahlkundgebungen den Leuten besseren Wissens die Hucke voll! Leider war ich der einzigste Demonstrant bei der Ehrung unser Superministerin ! Aber bei der Altersversorgung von mehr als mtl. 7000€ hat die zukünftig auch keine Probleme zu erwarten! Gruß |
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