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Umzug-, Oktobergeld- und Nachmieter-Probleme

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  #1  
Alt 11.09.2008, 10:39
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Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 4
Standard Umzug-, Oktobergeld- und Nachmieter-Probleme

Hallo Leute,

ich habe das Glück am kommenden 01. in HH anfangen zu dürfen. Diese Möglichkeit hat sich erst die Tage ergeben, so dass ich jetzt vieles zu erledigen habe.

Dazu habe ich ein paar Fragen, die ich gern hier mal in die Runde werfen möchte ...


Einerseits geht es um die Umzugskosten, die ich nicht selber aufbringen kann.
Was kann ich tun, um Hilfe zu bekommen und mit welcher Hilfe kann ich rechnen ?
Gibt es da irgendwelche Tücken, die ich beachten sollte ?!
Mir wurde z.B. gesagt, dass die Umzugskosten sich am späteren Gehalt orientieren und nicht jeder damit rechnen darf.

Desweiteren bekommt man ja das ALG II - Geld soweit ich weiß immer am Anfang des Monats im Voraus.
Das wird dann wohl jetzt verständlicherweise nicht mehr kommen. Nur bekomme ich mein erstes Gehalt erst am Ende des Oktobers, so dass mir bislang das Geld für den Oktober noch fehlt ?!
Was kann ich tun um den Oktober noch über die Runden zu bringen ?!

Als Letztes muss ich ja so schnell wie möglich einen Nachmieter für meine alte Bleibe finden. Ob das alles so reibungslos klappt, kann ich aber schlecht einschätzen.
Was passiert, wenn ich keinen Nachmieter für ab Oktober finde ?! Ich kann mir unmöglich zwei Wohnungen parallel leisten ?!


Trotz Recherche der letzten Tage konnte ich keine eindeutige Antwort finden, so dass ich hier einfach mal poste und hoffe alles klären zu können!

Ich würde mich also sehr über hilfreiche Reaktionen freuen !

GreetZ!
Der, der auf dem Weg nach HH ist ....
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  #2  
Alt 14.09.2008, 10:35
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Standard

Die Umzugskosten werden dir nur erstattet, wenn du vor dem Umzug eine Genehmigung zum Umzug durch die ARGE erhalten hast.

Sie richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, die durch den Umzug entstehen und ortsüblich ist. Die ARGE kann verlangen, dass du mehrere Angebote einholst.

Den Monat Oktober kannst du durch die Beantragung eines Darlehens in Höhe der noch bewilligten Leistungen evtl. sicherstellen.

Mir ist nicht bekannt, ob die ARGE (als Darlehen) die doppelte Mieten zahlt, wenn es um die Nachmietersuche geht. Lediglich bei doppelter Haushaltsführung durch eine Berufsausübung wird diese Zahlung gewährt werden, wenn die Wohnungsauflösung an einem der Wohnorte nicht erzwungen werden kann.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 14.09.2008, 13:24
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Hallo!

Hat Dein Vermieter denn der Stellung eines Nachmieters zusgestimmt ? Es ist nämlich nicht so das er das muss..... Er kann meines Wissens auch verlangen daß Du die Kündigungsfrist einhälst.... Erkunidge Dich da noch mal ganz genau......

LG Laetitia
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  #4  
Alt 14.09.2008, 14:09
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Falsch, der Vermieter muss die Vorschläge nicht akzeptieren! Dann hat aber der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Nachmieterregelung muss aber im Mietvertrag vereinbart oder mit dem Vermieter hinsichtlich der Kündigung der Wohnung schriftlich ausgehandelt worden sein. Da er die Nachmieterregelung angesprochen hat, gehe ich davon aus, dass diese im Vertrag vereinbart ist.

Ansonsten kann er wegen berufsbedingtem Umzug in eine andere Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruchnehmen und der Vermieter muss ihn aus dem Mietvertrag vorzeitig entlassen.
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Geändert von TheNextOne (14.09.2008 um 14:21 Uhr)
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  #5  
Alt 14.09.2008, 16:55
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QUOTE=Laetitia;20007]Hallo!

Hat Dein Vermieter denn der Stellung eines Nachmieters zusgestimmt ? Es ist nämlich nicht so das er das muss..... ...

LG Laetitia[/QUOTE]


@ TheNextOne: Wo ist da jetzt das Falsche in meinem Posting??? Du hast ja Recht. Und geenau deshalb habe ich auch gesagt, das der Vermieter das eben nicht muss...und wenn Du weiterliest wird es auch klar , was ich meine....

Sonst hätte ich nicht darauf hingewiesen , daß er auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen kann....

Ganz viele gehen davon aus, es wäre generell so, daß ein Vermieter einen Nachmieter akzeptieren müsse..... Die gauben einem ncith ,das das nicht zwingend so ist...Viele wissen auch wirklich nicht,daß es vereinbart sein muss und denken, es wäre in jedem Fall so - unabhängig vom Mietvertrag....ich habe mich deshalb schon mal übel mit einem Arbeitskollegen gestritten , der mir das einfach nicht glauben wollte.... Er wollte sogar seinen Vermieter verklagen., weil der die Nachmieter nicht akzeptierte .....ich habe ihm dann gesagt er soll seinen Mietvertrag nehmen und sich erst mal beim Anwalt beraten lassen.... Und siehe da : es war eben nicth vereinbart....der Vemieter hatte recht...Es gab da allerdings auch keinen besonderen Kündigungsgrund...

Sorry, aber ich denke da hast Du mich missverstanden...

Geändert von Laetitia (14.09.2008 um 17:10 Uhr)
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  #6  
Alt 14.09.2008, 23:28
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Er kann nicht verlangen, dass man Kündigungsfristen einhält, wenn der Umzug berufsbedingt ist, was in diesem Falle vorliegt.
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  #7  
Alt 18.09.2008, 09:07
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Hallo ...


vielen Dank für die schnelle Hilfe ...

habe mit meiner FM telefonisch gesprochen und werde heute mit Arbeitsvertrag zu Ihr hingehen und mir genauere Infos über das Darlehen geben lassen, sowie über die Themen Reisekostenbeihilfe/Fahrkostenbeihilfe/Umzugskostenbeihilfe.

Wegen des Umzugs meinte sie, dass ich zwei Angebote einholen soll und dann das günstigere direkt an das Umzugsunternehmen bezahlt wird.

Noch mal kurz ne Frage hier:
Ich habe zum Thema Farkostenbeihilfe folgendes gefunden:
Zitat:
Es können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtungsfähigen Fartkosten übernommen werden.
Wenn ich anfange zu arbeiten, kann ich dann das überhaupt noch wahrnehmen, also ist das unabhängig von dem an mir ausgezahltem Gehalt !?
Und was sind überhaupt berücksichtungsfähige Fartkosten ?!


Schönen Gruß ...
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  #8  
Alt 18.09.2008, 09:24
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Berücksichtigungsfähige Fahrtkosten = Fahrtkosten, die für den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Da wird noch unterschieden, ob eigenes Fahrzeug, öffentlicher Nahverkehr usw. Es wird jedoch eine Abhängigkeit zwischen Entfernung und Verdienst berücksichtigt. So sind z.B. Fahrten bis zu 5 km oder 2 Tarifzonen durchaus von dem eigenen Verdienst zahlbar. Genaueres kann dir aber der SB mitteilen.
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  #9  
Alt 18.09.2008, 09:34
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Registriert seit: 11.09.2008
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hhmm ...

dachte das muss ich mit meiner Fallmanagerin klären ... oder hätte ich mir einen Termin beim Sachbearbeiter geben lassen sollen ?!

Bin verwrirrt ?!
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  #10  
Alt 18.09.2008, 10:08
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Kannst du auch mit deiner Fallmanagerin klären, diese muss aber dies auch in die Leistungsabteilung weiterreichen...
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