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Umzug von B.-W. nach S.A. Anspruch auf ALG 2?

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  #1  
Alt 21.12.2007, 14:04
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Beiträge: 1
Standard Umzug von B.-W. nach S.A. Anspruch auf ALG 2?

Ich bin alleinerziehund und habe zwei Kinder. Nächstes Jahr wollen wir von Baden-Württemberg nach Sachsen-Anhalt ziehen. Arbeitslos bleibe ich anfangs dennoch.

Habe ich ein Recht auf ALG 2 oder ist das ausgeschlossen, weil ich nicht wegen einem Job den Wohnort wechsle?
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  #2  
Alt 21.12.2007, 17:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

Bekommst du derzeit ALG 2?
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  #3  
Alt 27.12.2007, 12:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 117
Standard

Wenn du Anspruch auf ALGII hast, bekommst du es überall in der BRD. Wenn du allerdings nicht arbeitsbedingt umziehst, sondern aus rein privaten Gründen, musst du sowohl den Umzug als auch die Kaution für die neue Wohnung (die du dir erst von der ARGE in deinen künftigen neuen Wohnort genehmigen lassen musst, bevor du den Mietvertrag abschließt!) selbst zahlen. Nur die Miete für die neue - genehmigte - Wohnung wird dann von der ARGE übernommen. Und: du musst dich natürlich bei der alten ARGE abmelden, bevor du dich bei der neuen anmeldest.
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