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Umzug wegen Arbeit

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  #1  
Alt 12.10.2009, 14:15
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Registriert seit: 07.11.2008
Beiträge: 2
Standard Umzug wegen Arbeit

Hallo ihr Lieben,

ich habe am Freitag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein neuer Arbeitsplatz ist 300km von meinem Wohnort entfernt. Also ist ein Umzug selbstverständlich. Meine Frage welche Förderungen von der ARGE stehen uns ( ich bin verheiratet und habe einen 7 jahre alten sohn) zu.

ich hoffe ihr könnt mir helfen

Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 12.10.2009, 17:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Ich nehme mal an das du bisher ALG2 erhalten hast.Du müßtest die Umzugskosten beantragen.Wenn du bereits eine Wohnung hattest bekommst du ansonsten nichts zur Wohnungsaustattung dazu.Eventuell kannst du Überbrückungsgeld beantragen bis dein erster Lohn kommt und die Kaution.Diese bekommst du aber eventuell nur als Darlehen.
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  #3  
Alt 12.10.2009, 18:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 110
Standard

Hallo,

kläre am besten vorher ab, ob die neue Wohnung angemesse ist, da
1. die jetzige ARGE meist eine Bestätigung hierüber verlangt um dem Umzug zustimmen zu können bzw. damit du Umzugskosten bei dieser beantragen kannst und diese auch übernommen werden,
2. solltest du mit deinem Einkommen den Bedarf der Familie/Bedarfsgemeinschaft nicht decken können, du weiterhin Anspruch auf ergänzende Leistungen hast und hier die neue ARGE ja auch wieder verlangt, dass die Wohnungskosten angemessen sind.

Umzugskosten sind bei der jetzigen ARGE zu beantragen, in deinem Fall könnten diese sogar von der Arbeitsvermittlung übernommen werden, hier würde ich auch gleich nachfragen ob du weitere Leistungen/Förderungen wegen der Arbeitsaufnahme erhalten kannst.
Die Kaution wäre bei weiterer Bedürftigkeit von der neuen ARGE zuübernehmen bzw. dort zu beantragen.

Je nachdem wann du deinen ersten Lohn bekommst, hast du am neuen Wohnort auch noch Anspruch auf Alg II. Es muss jedoch ein neuer Antrag gestellt werden.
Antrag rechtzeitig stellen da ja Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden.
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