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#1
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Hallo!
Mein Umzug wurde gewährt, ich habe auch (Thema eines anderen Threads) die KOsten für die Wohnungsbesichtigung (Wohnungsbeschaffungskosten) erstattet bekommen. Was so zermürbend ist, ist die Tatsache, dass mich mein Sachbearbeiter nicht initiativ aufklärt, die gesetzlichen Regeln nicht offenlegt. Immer muss ich alles hinterfragen..... Ich ziehe also um, bekomme die Umzugskosten (Pauschal 200€) erstattet. Welche anderen im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Kosten (neuer Telefonanschluß, Nachsendeauftrag bei der Post, Anschaffen von einigen notwendigen Möbeln) kann ich auf Antrag (formlos oder per Formular) möglicherweise zurückerstattet bekommen? Ich danke Euch sehr für Eure hilfreichen Antworten. Viele Grüße Christian |
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#2
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hallo,
mit zurück erstatten siehts immer schlecht aus..man sollte alles was man denkt beantragen zu müssen VORHER formlos als antrag einreichen.. also für neuen Telefonanschluß, Nachsendeauftrag bei der Post kann ich dir mal den wind ausen segeln nehmen, soetwas wird nicht übernommen..es gibt zwar den sozialtarif bei der telekom, aber dies beinhaltet glaube nur den analogen anschluß, jedoch nciht die kosten..
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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