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Umzugskosten (berufliche) - zahlt ARGE / Arbeitsagentur?

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  #1  
Alt 07.03.2008, 22:58
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Standard Umzugskosten (berufliche) - zahlt ARGE / Arbeitsagentur?

Ich bekomme weder ALG 1 noch (weil ich noch etwas zu viel Geld auf dem Konto habe) ALG 2.

Kann ich bei der Arbeitsagentur trotzdem Geld für einen Umzug bekommen, wenn ich einen Job in einer anderen Stadt bekomme?

Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 08.03.2008, 05:55
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Hallo,

theoretisch kannst Du zwar einen Antrag stellen, aber er etwas bringt, wage ich zu bezweifeln, da Du offenichtich nicht "bedürftig" bist.

Aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Gruß!
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  #3  
Alt 08.03.2008, 08:11
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Beiträge: 444
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Hallo!

naja so ganz verstehe ich nicht wieso Du einen Umzug den Du aus privaten Gründen planst , von der Arge bezuschusst bekommen willst.... Wenn Du einen Job hast und somit Steuern zahltst, dann kannst Du das doch zumindest teilweise zumindest vonder Steuer absetzen...

Ich bin auch schon einige Male umgezogen - unter anderem näher zu meinem Arbeitsplatz ! Auf die Idee dafür beim Arbeitsamt Zuschüsse zu beantragen bin ich wirklich noch nie gekommen - halte ich auch für ziemlich daneben....

LG Laetitia
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  #4  
Alt 08.03.2008, 12:48
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Beiträge: 104
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Weißt du, wenn du noch so viel Vermögen hast, dass es die Grenzen übersteigt, die du trotz ALG II haben darfst, dann ist es doch nur fair, wenn du zunächst von dem Geld lebst, was dir zur Verfügung steht und auch deinen Umzug selbst bezahlst. Klappt es dann mit dem anderen Job nicht, ist schnell vorbei oder du verdienst da zu wenig, dann kannst du ja immer noch Leistungen beantragen. ALGII ist schließlich dafür gedacht die die nix oder fast nix mehr haben abzusichern.

Gruß deci2001

PS: Ich habe durch 2 Kids kurz hintereinander sämtliche Ersparnisse aufbrauchen müssen auch die, die ich hätte behalten dürfen, weil ALGII kaum zum Leben reicht und ich glaube das geht vielen so. Du stehst also noch recht gut da in meinen Augen.

Geändert von deci2001 (08.03.2008 um 12:50 Uhr)
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  #5  
Alt 08.03.2008, 14:05
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Beiträge: 18
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"ALGII ist schließlich dafür gedacht die die nix oder fast nix mehr haben abzusichern."

z.B. eine mehrere 100.000 Euro-Wohnung in München darf man besitzen...
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  #6  
Alt 08.03.2008, 14:19
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wer sagt das?

gruß
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  #7  
Alt 09.03.2008, 09:28
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Hallo!

Sorry, aber das sind "hörensagen" -Parolen die höchstwahrscheinlich jeder Grundlage entbehren....

Informieren Dich erst mal richtig und detailleirt - dann kannst Du meckern .

Jedenfalls ist das soziale Netz kein Selbsbedienungsladen für Menschen die sich ungerecht behandelt fühlen , sondern für Notfälle da!

LG Laetitia
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  #8  
Alt 10.03.2008, 12:02
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Beiträge: 2.955
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Hallo Arno!

Du bekommst zwar kein ALG II aber, und das sehen die meisten hier eben nicht gilt die Möglichkeit der Eingleiderungsbeihilfe auch für Dich und diese beträgt bis zu 3000€ - ist allerdings eine Kann-Bestimmung!

Alles was aber abgelehnt werden kann, kann auch bewilligt werden und da sehe ich durchaus das Anrecht bie Dir diese Hilfe zu beantragen und sei es zur Nutzung als Umzugsbeihilfe!

Notfalls musst Du Deinen Fallmanager ein wenig anstossen und auf den richtigen Weg bringen oder aber Du spricht beim Teamleiter vor. Und stelle in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.!

gruß
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  #9  
Alt 14.05.2008, 23:08
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Beiträge: 1
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Hallo.Also man kann umzugskosten beantragen.Es ist allerdings eine Kannentscheidung.Wenn sie bewilligt werden dann stehen dir max. 4500 € zu.Außerdem kannst du noch eine zweitunterkunft für 6 monate ,für max. 250 € beantragen(falls du nicht wärend der Probezeit umziehen möchtest.

Naja da du kein ALG II beziehst kann ich nur von mir reden.Da hier einige meinen es wäre unverschämt auf kosten der Arge umzuziehen.Ich kann mit meinen 347 € im Monat nichts sparen und auch keinen Umzug ,noch doppelte mietzahlung(falls sich dias alte und das neue Wohnverhältniss überschneiden) oder Renovierung bezahlen.

Ich bin bestimmt kein schmarotzer.Aber bevor ich nem neuen Arbeitgeben absagen muss geb ich mir lieber die scham und nehm die hilfe der ARGE in anspruch.
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  #10  
Alt 15.05.2008, 11:56
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Beiträge: 1.174
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"Sorry, aber das sind "hörensagen" -Parolen die höchstwahrscheinlich jeder Grundlage entbehren...."

Nein, die Grundlage ist § 12 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Dort heißt es:

"Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen ... ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung".

In München sind Hausgrundstücke von angemessener Größe sehr teuer.
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