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Umzugskostenbeihilfe trotz Bafög

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  #1  
Alt 20.03.2008, 13:57
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Beiträge: 6
Standard Umzugskostenbeihilfe trotz Bafög

Hallo,

als allein erziehende bekomme ich neben dem Bafög noch den ALG II-Mehrbedarf für allein erziehende.

Nun möchte (eigentlich muss) ich zum Studienort ziehen. Das Pendeln 3 Stunden am Tag ist zeitlich nahezu unmöglich (muss viele Vorlesungen ausfallen lassen) und finanziell (bahnfart kostet monatlich 170Euro) gehts auch nicht.

Aber der Umzug und die Mietkaution... ja keine Ahnung wie ich das machen soll.

Aber wenn ich nicht umziehe muss ich das Studium abbrechen :-(

LG
Sunny
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  #2  
Alt 20.03.2008, 14:52
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Beiträge: 72
Standard

Hallo,

Hartz IV und studieren passt nicht zusammen, sorry

entweder man ist arbeitslos und sucht sich arbeit, oder man hat geld und studiert.
das wär eine tolle erfindung, alle hartz iv-empfänger gehen ab sofort studieren.
ich will dich keinesfalls irgendwie angreifen, aber ich versteh dein schreiben so
wenn du umziehen mußt, weil deine wohnung nicht angemessen ist,
dann hat die arge sehr wohl die pflicht die umzugskosten zu bezahlen

wenn du wirklich hartz iv bekommst, meld ich mich nach ostern zum studieren an
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  #3  
Alt 20.03.2008, 19:02
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Beiträge: 6
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Hätte doch eine intelligentere Antwort erwartet.

Dass Bafög ALG II ausschließt ist mir schon klar. wollte nur wissen ob ich umzugskostenbeihilfe bekomme.

Und ich bekomme nunmal den Mehrbedar (was ja auch ein Hartz IV teil ist)f und mein Sohn Mietzuschuss.

Nach dem Studium werde ich mit 23000 Euro Schulden dastehen. Und das weil ich etwas erreichen will.

Würde auch viel lieber arbeiten gehen. Nach über hundert Bewerbungen auf Ausbildungsstellen habe ich (trotz 1,8 Abi) keine andere Möglichkeit gehabt. Azubis mit Kind? Bloß nicht. Aber wehe man lebt dann auf Kosten der Gesellschaft.

So bin ich den ganzen Tag Unterwegs. Um 6:30 los den Kleinen in den Kindegarten bringen, zum Zug hetzen um über ne Stunde zur FH zu fahren.
Die letzen Vorlesungen ausfallen lassen um ja um 17 Uhr im Kindergarten zu sein. Wenn das Kind um 20 Uhr im Bett ist wird gelernt.

An chronischen Schlafmangel scheint man sich zu gewöhnen. In den Semesterferien arbeiten gehen.

Und dann darf man sich anhören, dass Studenten nichts tun.

85% der Studenten haben reiche Eltern. Damit wurde ich nicht gesegnet. Unterschicht, dazu verdammt am Rande der Gesellschaft zu leben.
Und trotzdem versuche ich weiterzumachen. Um mir und meinem Sohn ein Leben ohne Hartz IV zu bieten.

Aber immer dieses Kämpfen für ein kleines Stück Gerechtigkeit ... das macht müde.
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  #4  
Alt 21.03.2008, 15:13
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hallo,

ja meinste, wir alle hier wollten nichts erreichen ?
was heißt intelligentere antwort ?!
die sachlage ist leider so !
ich glaube, wie aus meinem obigen schreiben bereits erklärt,
daß du KEINEN umzugskostenzuschuß bekommst

ich kanns dirs gerne nochmal schildern,
NUR WENN DIE ARGE EINEN UMZUG BEFIEHLT,
MUSS DIE ARGE AUCH DIE UMZUGSKOSTEN KOMPLETT BEZAHLEN

und wenn du am ende 23000 € schulden hast,
machtst eben privatinsolvenz, mit der hoffnung nach 6 jahren schuldenfrei zu sein

sorry, mir fällt da nichts dazu ein
ich denke, daß auch die anderen hier im forum mir zustimmen mögen.

achja, zu schulden
meinste wirklich, die jenigen die hartz-empfänger sind, würden keine zusätzlichen schulden machen ?
ich sag dir mal was privates : ich hab bewilligungsbescheide und nach diesen habe ich noch 900 €
nachzahlung zu bekommen, klageverfahren läuft
so macht man auch schulden, ohne eigenverschulden !!!

dann denk da mal drüber nach !!!
so ist eben deutschland, vielleicht mal ans auswandern gedacht ?
viel schlechter kanns dir dort auch nicht gehen
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  #5  
Alt 21.03.2008, 15:40
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Beiträge: 72
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hallo,

entschuldigung, ich wollte dich nicht verletzen,
aber damit stehst du auch nicht alleine da
ich verstehe dich schon, abrackern ohne dankbarkeit
das ist aber die tägliche realität in deutschland
kein mensch der welt muß härter arbeiten, als ein deutscher
in einer fabrik, als alter mann wirst aus der firma geschmissen
aus betriebslichen gründen natürlich
und als sozialverträglich bekommst dann 1 jahr arbeitslosengeld,
ahh sorry, sind jetzt 1,5 jahr, jetzt müssen auch alle dafür spd und cdu wählen, gelle
und dann kannst dich mit nem strick aufhängen, weil das alg ii gerade noch für ein seil reicht

auch ein abschluß mit 1.8 ist keine garantie, warum sind sogar schon ingeneure hartz-empfänger ?
sorry, wenns noch so hart klingt, kinder sind wahrlich was schönes
aber kinder in deutschland auf die welt zu setzen.....neee mehr sag ich nicht
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  #6  
Alt 21.03.2008, 21:56
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Sunny: Für dich gibt es jetzt den Kinderbetrewuungszuschlag nach § 14 b BAföG:

§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
1Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. 2Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. 3Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten.
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  #7  
Alt 21.03.2008, 22:01
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"Aber der Umzug und die Mietkaution"

Ich denke, diese Kosten hast du nach dem Umzug bald wieder rein. Die Fahrtlosten fallen weg, das BaföG erhöht sich, falls du derzeit bei deinen Eltern wohnst.

P.S.: Ich verlange von meinen Mietern keine Kaution. Vorgeschrieben ist sie nicht.
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  #8  
Alt 22.03.2008, 05:59
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Beiträge: 139
Idee Mietkaution

Ich mußte keine Kaution bezahlen, weil die ARGE dem Vermieter eine Bürgschaftserklärung ausgestellt hat. Hätte der Vermieter eine solche nicht angenommen, dann hätte ich von der ARGE einen Kredit bekommen, den ich in den folgenden Monaten vom ALG2-Bedarf in Raten abzahlen hätte müssen.

Als ALG2-Empfänger benötigst du vor der Unterzeichnung des Mietvertrags die Zustimmung der ARGE, wenn du eine andere Wohnung anmieten möchtest. Sobald dann der unterzeichnete Mietvertrag vorliegt, kannst du bei der ARGE einen Zuschuß für Umzug und Renovierung beantragen. Diese Zuschüsse sind keine Kostenübernahme, also wirklich nur ein relativ geringer Zuschuß. Dennoch sollte man sämtliche Rechnungen für den Fall der Fälle aufbewahren. Mir wurde bei der ARGE gesagt, daß ich keine Rechnungen brauchen würde, aber beim nächsten Besuch wollten die dann doch die Rechnungen sehen.
Beim Antrag auf Renovierungszuschuß müssen sämtliche Maße der Zimmer angegeben werden, auch die Raumhöhen. Ebenso müssen sämtliche durchzuführenden Renovierungsarbeiten aufgelistet sein. Übrigens kam eine Woche nach unserem Umzug ein Angestellter der Stadtverwaltung unangemeldet in der Wohnung vorbei, um meine Angaben zu überprüfen und um die Wohnung auf ihren Zustand hin zu prüfen. Aus Mangel an Geld hatten wir noch nicht begonnen zu renovieren, was sich als gut herausgestellt hat.

Die Ansprüche auf Umzugs- und Renovierungszuschüsse hast du in jedem Fall - unabhängig von dem angerechneten Einkommen wie etwa Kindergeld oder BaFöG - solange du Geld gemäß Hartz IV bekommst. Dabei ist es auch irrelevant ob du selber die Wohnung wechseln wolltest oder die ARGE dich dazu gezwungen hat. Du mußt dir nur vor Unterzeichnung des Mietvertrags deren Erlaubnis einholen.
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  #9  
Alt 22.03.2008, 18:41
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Beiträge: 104
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Hallo Sunny,
sehe dich mal nach ner Wohnung um die günstiger liegt und vom Preis her innerhalb der Obergrenzen für ALG II Emlpfänger (je nach Stadt verschieden) und dann gib persönlich deienen Antrag beim Amt ab und bitte um Zustimmung. Anspruch hast du ja eigentlich. Vielleicht klappt es mit viel weniger Problemen als du jetzt annimmst. Du solltest aber nicht davon ausgehen, das du allzu viel Geld für einen Umzug bekommst. Es ist - wie hier schon gesag - mehr ein kleiner Zuschuss. Die auf dem Amt gehen davon aus, dass man sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zum Schleppen und Fahren behelfen kann.

Gruß

PS: Der Kinderbetreuungszuschlag zum Bafög darf im Übrigen nicht angerechnet werden.
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