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#1
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Hallo!
Ich habe eine Frage für eine Bekannte. Sie ist bei Ihren Eltern rausgeflogen. Sie ist 22 und geht arbeiten. Verdienst hat sie von 600 Euro netto. Nun war sie auf dem Amt um einen Antrag zu stellen für ergänzende Hilfe. Der Antrag wurde ihr verwehrt, mit der Angabe, sie sei noch keine 25 und dürfe keinen Antrag stellen Zu ihren Eltern kann sie nicht mehr, da sie sich mit ihnen überhaupt nicht mehr versteht. Was kann man nun noch tun? Gibt es wirklich keine Hilfe mehr für Leute unter 25? |
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#2
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Sie darf einen Antrag stellen. Die Arge darf die Antragsannahme nicht verweigern. Und an ihrer Stelle würde ich auf jeden Fall einen Antrag stellen, denn ohne Antrag besteht kein Anspruch.
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#3
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Hier interessante Infos:
http://www.labournet.de/diskussion/a...nturwissen.pdf http://www.carmilo.de/index.php?showtopic=3396 Geändert von nataly (09.03.2008 um 22:39 Uhr) |
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#4
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Hallo,
Zitat:
Unter 25-jährige können einen Bedarf auf ALG II nur dann geltend machen, wenn sie aus "schwerwiegenden sozialen" oder beruflichen Gründen nicht bei den Eltern leben können. Das muß dann im Einzelfall geklärt und belegt werden. Sollte sich das Amt weiterhin weigern, den Antrag auch nur anzunehmen, würde ich diesen in Gegenwart von Zeugen in den Hausbriefkasten reinschmeißen oder ihn per Einschreiben mit Rückschein an das Amt schicken. In diesem Fall würde ich dem Antrag ein formloses Schreiben beilegen, in dem ich darlege, warum es mir nicht mehr möglich ist, im Elternhaushalt zu wohnen. Gruß! |
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#5
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vielen Dank für die Antworten. Ich werde der Freundin heute gleich noch mal hin zu gehen. Sie war schon dabei, es zu glauben und wollte es lassen.
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#6
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Hallo Mrpardiman!
Wie lange wohnt Deine Bekannte denn schon alleine! Nicht nur die o.angeführten Antworten besitzen Gültigkeit. Insbesonder gilt nämlich auch ob der Jugendliche bisher auch schon eine eigene Wohnung besessen hat und wann dies überhaupt zum ersten mal der Fall war. Die oft gemachte Aussage, leider auch bei der ARGE, das der Betroffene dann wieder bei seinen Eltern einziehen muss ist schlichtweg nicht zutreffend! Es ist daher auch nicht immer erforderlich, quasi per Psycho Gutachten zu belegen das ein zusammenleben nicht mehr möglich ist! Ich frage nur: "Was ist wenn die Eltern ALG II beziehen und die angemessene Wohnung nicht ausreicht den Familienrückkehrer wieder aufzunehmen?" Auch wenn der Wohnsitz der Eltern dazu führt, das der Betroffene z.B. nicht mehr den Arbeitsplatz in zumutbarer Zeit erreicht, ist einer dieser Faktoren! Gruß |
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