unterhalt

  • Guten Tag, ich lebe leider von Harz4 und habe eine Tochter.


    Nach der Hartz IV Neuregelung des § 38 Abs. 2 SGB II (in Kraft seit 01 April 2011)


    bekommen ich 8,37 Euro wenn mein Kind länger wie 12 Stunden bei mir ist.


    jetzt hat meine Tochter mal bei mir geschlafen und ich habe das dann beim Amt angegeben und müsste 16,74 Euro bekommen.


    ich habe aber ein Schreiben bekommen dass die das nicht zahlen möchten, weil meine Tochter zu einen nicht regelmessig bei mir schläft und es noch in den 10% Baga Toleranzgrenze liegt aber auch wenn sie jede 14 Tage bei mir schlafen würde, wer ich immer noch in den 10%


    ich wollte dagegen sowieso erst mal einspruch einlegen.


    muss noch kurz sagen, dass ich meine Tochter 2 mal in der woche sehe und da durch auch kosten aufkommen.


    ich muss sie abholen und wieder zurückbringen dann sind noch kosten für Essen und so weiter, die von Amt möchten aber nichts dazuzahlen.


    weiß Jemand ob ich da nicht anspruch auf Unterhalt habe oder so etwas???


    für Hilfe wer ich Dankbar..


    gruß Ali