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Unterhalt zahlen an Schwester bzw Tochter?

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  #1  
Alt 11.02.2007, 15:32
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Registriert seit: 11.02.2007
Beiträge: 1
Standard Berechnung zur Hartz4 Leistung

Hallo zusammen,
meine Schwester ist 22 hat eine abgeschlossene Ausbildung und soll nun Hartz 4 bekommen. Sie wohnt wie ich (Bruder 24, Arbeitnehmer) noch bei den Eltern. Nun sollen ich und meine Eltern die Konten sozusagen offen legen zur berechnung ihres Arbeitslosengeld 2!?

1. Muss ich Angaben machen bzw darf mein Einkommen mit berechnet werden? Bilde doch eine eigene Bedarfsgemeinschaft oder?
2. Müssen die Eltern Angaben machen oder ist das auch schon eine eigene Bedarfsgemeinschaft?

Danke für jeden Beitrag.
mfg seth

Geändert von seth (11.02.2007 um 17:14 Uhr)
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  #2  
Alt 11.02.2007, 22:56
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Registriert seit: 06.02.2007
Beiträge: 42
Standard

Hallo!

Leider ja. Kinder über 25 oder Kinder die jünger sind aber selber arbeiten (und dadurch nicht bedürftig sind) zählen nicht mit in die s.g. Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR...einschaft.html) aber zur Haushaltsgeimenschaft (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR...inschaft.html). Daher müssen alle ihr EInkommen offen legen.
Hier ein ähnlicher Fall: http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR...id=157650.html
__________________
Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden!

Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
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  #3  
Alt 13.02.2007, 13:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo,

Geschwister sind NICHT untereinander Unterhaltspflichtig!
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #4  
Alt 16.02.2007, 22:05
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Registriert seit: 18.11.2006
Beiträge: 55
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Hallo Seth,

kurz und knapp.

zu 1) ja du musst dein Einkommen anhand der letzten Lohnabrechnung offenlegen, damit das Amt feststellt das du deinen Bedarf selber decken kannst und aus der BG rausgerechnet wirst.

zu 2) ja deine Eltern müssen alles offen legen, da sie mit deiner Schwester in einer BG leben und zusammen veranlagt werden.

Aber wie Kätzchen schon sagt du bist deiner Schwester nicht zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings musst du deinen Mietanteil in der BG selber tragen, was bei vollem Erwerbseinkommen aber kein Thema für dich sein dürfte.
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!
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