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#1
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Hallo zusammen,
meine Schwester ist 22 hat eine abgeschlossene Ausbildung und soll nun Hartz 4 bekommen. Sie wohnt wie ich (Bruder 24, Arbeitnehmer) noch bei den Eltern. Nun sollen ich und meine Eltern die Konten sozusagen offen legen zur berechnung ihres Arbeitslosengeld 2!? 1. Muss ich Angaben machen bzw darf mein Einkommen mit berechnet werden? Bilde doch eine eigene Bedarfsgemeinschaft oder? 2. Müssen die Eltern Angaben machen oder ist das auch schon eine eigene Bedarfsgemeinschaft? Danke für jeden Beitrag. mfg seth Geändert von seth (11.02.2007 um 17:14 Uhr) |
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#2
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Hallo!
Leider ja. Kinder über 25 oder Kinder die jünger sind aber selber arbeiten (und dadurch nicht bedürftig sind) zählen nicht mit in die s.g. Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR...einschaft.html) aber zur Haushaltsgeimenschaft (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR...inschaft.html). Daher müssen alle ihr EInkommen offen legen. Hier ein ähnlicher Fall: http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR...id=157650.html
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Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden! Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html |
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#3
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Hallo,
Geschwister sind NICHT untereinander Unterhaltspflichtig!
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#4
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Hallo Seth,
kurz und knapp. zu 1) ja du musst dein Einkommen anhand der letzten Lohnabrechnung offenlegen, damit das Amt feststellt das du deinen Bedarf selber decken kannst und aus der BG rausgerechnet wirst. zu 2) ja deine Eltern müssen alles offen legen, da sie mit deiner Schwester in einer BG leben und zusammen veranlagt werden. Aber wie Kätzchen schon sagt du bist deiner Schwester nicht zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings musst du deinen Mietanteil in der BG selber tragen, was bei vollem Erwerbseinkommen aber kein Thema für dich sein dürfte.
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar! |
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