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Unterhaltsvorschuss wird gestrichen

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  #21  
Alt 26.04.2008, 19:34
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Beiträge: 334
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Zitat:
Zitat von Horst GRUNERT Beitrag anzeigen
Mitwirkung nachholen führt nicht gleichzeitig zur Aufhebung der Sanktion!
Es ist keine Sanktion, es sind einfach die Leistungen stortniert.

Wenn du den Unterschied nicht kennst, bitte ich dich von weiteren unqualifizeiren Äußerungen abstand zu nehmen.

Den Rest von deinem Post lasse ich mal unkomentiert.

@Topic:

Wie die vorredner schon sagten, hol die Mitwirkung nach.

Gruß

Diablo
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  #22  
Alt 27.05.2008, 13:47
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.955
Standard

Hallo Diablo!

Weist Du was Typen vom Amt mir zu sagen haben? Nix! und wenn Du meinst das ich unqualifizierte Ausserungen abgebe, schau mal was die Menschen an Info's in euren Amtsstuben erhalten, da müssen wir uns wohl nicht über die Qualitäten gegenseitiger angeblicher Bildungsrückstände austauschen!

Aber genau dies ist der Punkt den Ihr Besserwisser vom Amt nicht begreift, das die Betroffenen leider kein Jurastudium haben und wie war das doch gleich mit den fehlenden Qualifikationen? Hauptsache die Mitarbeiter der ARGE besitzen diese und sei es nur indem man die Worte auf die Goldwaage legt!?

gruß
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  #23  
Alt 31.05.2008, 14:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Böse

tachschen,

manchmal frag ich mich echt...naja..

mein rat ist es auch *geht zum anwalt*..nehmt alle unterlagen mit, der soll euch dann vertreten und den widerspruch in die wege leiten..eigene erfahrungen zeigen, das ein widerspruch vom anwalt "meist" schneller bearbeitet wird..(außer der bearbeiter auf der arge liebt kaffe mehr als seine arbeit, sry, is aber so)

was die sache mit dem vater anbelangt, das eilverfahren ist das allerbeste..

gruß BineNRW
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