Versagungsbescheid (fehlende Lohnabrechnung Partnerin)

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem, mir wurden meine Leistungen komplett (inkl. der letzten zwei Monate) versagt. Und ich wurde als nicht mehr arbeitslos eingestuft.


    Verlauf:
    -Ich bin seit 2013 Arbeitslos und beziehe Harz 4, ich werde alle 6 Monate aufgefordert einen Weiterbewilligungsbescheid zu beantragen, welchem ich auch nachkomme.
    - der letzte Bewilligte Bescheid lief ende Juni 2014 aus.
    - ich teilte dem JC meinen neuen Bedarf mit.
    - zu diesem Zeitpunkt bin ich auch mit meiner Partnerin zusammengezogen (mit wissen des JC)
    - es wurden einige Unterlagen neu angefordert, die kompletten Unterlagen wurden bis Anfang August 2014 dem JC vorgelegt.
    - das einzige was fehlte ist eine Gehaltsabrechnung meiner Partnerin (Kontoauszüge liegen dem JC vor) Hier ist der springende Punkt: Meine Partnerin arbeitet bei Ihren Eltern im Geschäft und hat noch nie die Lohnabrechnungen mitgenommen und verfügt auch über keinen Arbeitsvertrag und will bei Ihren Eltern keinen Vordruck von dem JC ausfüllen lassen.
    - dies stieß beim JC auf kein Verständnis wodurch mir der neue Bescheid nicht genehmigt wurde ich auch rückwirkend seit Juli 2014 keine Leistungen bekomme. Es ist im Bescheid die Sprache davon... das ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin.....
    - ich wurde als nicht mehr arbeitsuchend eingestuft und soll einen komplett neun Antrag stellen und mich erneut arbeitsuchend melden
    - was aber wieder so enden wird wie der jetzige Bescheid, da ich an die Unterlagen von meiner Partnerin nicht kommen und wir uns somit im Kreis drehen


    Was kann ich machen um weiterhin Leistungen vom JC zu bekommen. Wir sind in einer Partnerschaft und einer dementsprechenden Wohnung, also eine Umschreibung als WG würde nicht funktionieren und wäre auch nicht rechtens.
    Gibt es irgendeine Rechtgrundlage für mich??

  • Das JC kann, wenn dein Lebensgefährtin sich weigert, ihre Nachweise zu bringen, auch selbst deren Arbeitgeber, sprich also die Eltern deiner LG, anschreiben (§ 60 SGB II) und zur Auskunft auffordern. Insoweit ist es eigentlich lächerlich, dass sie den Einkommensnachweis fürs Amt nicht ausfüllen lässt. Gefällt es ihr denn so gut, dich seit 2 Monaten durchfüttern und alles alleine bezahlen zu müssen?