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#1
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Hallo,
ich danke euch jetzt schon einmal für eure Antworten. Also.. es sieht so aus, dass ich jetzt im September 08 eine Ausbildung anfange als Sozialversicherungsfachangestellten, aber meine Mum ist wegen familiärer Probleme Hartz4 Empfängerin... Jetzt wollte ich fragen, ob sich jemand von euch damit auskennt. Mein Bruttoeinkommen liegt bei 900€uro.. es wird wahrscheinlich so aussehen, dass das Amt mir was abziehen wird, weil ich jetzt ein (großes) Einkommen habe oder? Dürfen die mir was abziehen und wenn ja wieviel? Bitte nicht soviele fachliche Ausdrücke, damit muss ich mich erst noch etwas befassen :-) Schon dreist Auszubildenden etwas vom Einkommen abzuziehen, wobei ich meine Mum natürlich unterstützen würde, doch es zählts Prinzip :-( Könnte ich zum Beispiel angeben, dass die mir etwas weniger abziehen sollen, weil ich z.B. schöne spezielle Arbeitsklamotten brauch, weil ich viel Kundenkontakt habe und dass die mir auch weniger abziehen sollen, wegen meinem täglichen Fahrtweg(sind immerhin jeden Monat 80€uro was ich für die blöde Fahrkarte ausgeben muss)... Dankeschön noch einmal, ich weiß recht kompliziert alles, ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten, vielleicht auch von Leuten die selbst davon betroffen sind. Liebe Grüße an euch... Meike Geändert von Meike17 (03.08.2008 um 22:49 Uhr). |
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#2
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Hallo Meike17,
wichtig wäre, zu wissen, ob Du mit Deiner Mutter in einer Wohnung lebst. also ob ihr eventuell eine Bedarfsgemeinschaft bildet?! |
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#3
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ja ich wohne mit ihr und meiner schwester zusammen in einer 4zimmerwohnung.
lg |
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#4
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Durch die Höhe deines Einkommens fällst du aus dieser BG raus!! ABER du musst deinen Mietanteil an deine Mutter abgeben, denn den bekommt deine Mutti nun nicht mehr!
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#5
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okay...dankeschön für deine antwort!!
und mir wird wirklich nur der mietanteil abgezogen bzw meiner Mum?? Könnte sie dann evtl noch weniger abgezogen bekommen wegen meinem Fahrtweg und Berufsklamotten, die ich ja dann auch bezahlen muss??? lg |
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#6
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Es geht nur um deinen Mietanteil, den bekommt deine Mutter nicht mehr!
Du wirst ein ca. Netto-Einkommen von 700 € haben, selbst wenn du jetzt die Fahrtkosten und Arbeitsklamotten abziehst, hast du rechnerisch immer noch mehr als 281 € Netto+ Mietanteil zur Verfügung und deshalb hast du keinen Anspruch mehr auf H4. Beim Kindergeld bin ich mir jetzt nicht so sicher, da fragt bei der Familienkasse ob du noch Anspruch auf Kindergeld hast!!! Aufpassen müsst ihr auch, wenn deine Mutter bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung etwas nachzahlen müsste, denn dann musst du deinen Anteil auch allein zahlen!! Bei Guthaben bekommst du natürlich deinen Anteil gutgeschrieben. |
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#7
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Hallo,
sorry aber mir ist das anders bekannt. Wobei ich nur aus eigener Erfahrung sprechen kann. Wenn du mit deiner Mutter und deiner Schwester jetzt eine Bedarfsgemeinschaft bildest, dann wird dein Einkommen voll berechnet. D.h. es wird der Freibetrag abgezogen und das Einkommen bereinigt.( vom Netto) Ich bin mir nicht sicher wieviel % das genau sind, aber nicht all zu viele. (Sind soweit ich weiß sogenannte Werbekosten). Der Rest wird voll auf das Harz4 das ihr jetzt bekommt angerechnet. Beispiel: Ihr würdet 500 Euro Miete plus 351 für deine Mam und je 278,( ich weiß nicht wie alt deine Schwester ist) plus den Mehrbedarf Alleinerziehend bekommen. Sagen wir mal gesamt Bedarf : 1500 Euro Davon ab geht dann das KG eventl. Unterhaltszahlungen für euch Kinder sowie dein bereinigtes Einkommen. Wenn dann noch eine Differenz zu euren Gunsten bleibt bekommt deine Mam aus bezahlt. Kindergeld wird soweit ich weiß in der Lehre bezahlt wenn dein Einkommen 700 Euro nicht übersteigt. Aber bin mir nicht ganz sicher, da bitte nochmals in der Kg nach fragen. So das ist das was ich weiß und wie es bei uns läuft. Lg Susi |
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#8
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auf kermet hören
keine BG und die mietkosten sind nach kopfteilen aufzuteilen also bekommt mama vom jobcenter nur die halbe miete + heizung usw. wenn du dir eine eigenens zimmer nimmst, müsstest auch miete zahlen |
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#9
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Werbekosten (also Kleidung, Schulmaterial etc soweit ich weiß) können dir erstattet werden, schau mal hier, da ist das Recht gut erklärt, solltest dich trotzdem beim zuständigen Amt erkundigen
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
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Liebe Grüße, Christina |
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#10
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das gilt bei der einkommensteuererklärung
und da wird auch nichts erstattet, sondern werbungskostengeltend gemacht, was die steuerlast senkt hier keine bedarfsgemeinschaft und aufteilung der wohnkosten gelten por kopf laut bundessoziagericht da du nicht alg ii erhälst, interessieren auch niemand deine schulmaterialien oder fahrtkosten kermet hatte doch nun schon wirklich alles gesagt. letztes Wort!!! |
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