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Verzweiflung!!! Schülerin will Ausbildung machen Mutter Hartz4Empfängerin

 
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  #1  
Alt 03.08.2008, 22:46
Meike17 Meike17 ist offline
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Registriert seit: 03.08.2008
Beiträge: 3
Unglücklich Verzweiflung!!! Schülerin will Ausbildung machen Mutter Hartz4Empfängerin

Hallo,
ich danke euch jetzt schon einmal für eure Antworten.
Also..
es sieht so aus, dass ich jetzt im September 08 eine Ausbildung anfange als Sozialversicherungsfachangestellten, aber meine Mum ist wegen familiärer Probleme Hartz4 Empfängerin...
Jetzt wollte ich fragen, ob sich jemand von euch damit auskennt.
Mein Bruttoeinkommen liegt bei 900€uro..
es wird wahrscheinlich so aussehen, dass das Amt mir was abziehen wird, weil ich jetzt ein (großes) Einkommen habe oder?
Dürfen die mir was abziehen und wenn ja wieviel?
Bitte nicht soviele fachliche Ausdrücke, damit muss ich mich erst noch etwas befassen :-)
Schon dreist Auszubildenden etwas vom Einkommen abzuziehen, wobei ich meine Mum natürlich unterstützen würde, doch es zählts Prinzip :-(
Könnte ich zum Beispiel angeben, dass die mir etwas weniger abziehen sollen, weil ich z.B. schöne spezielle Arbeitsklamotten brauch, weil ich viel Kundenkontakt habe und dass die mir auch weniger abziehen sollen, wegen meinem täglichen Fahrtweg(sind immerhin jeden Monat 80€uro was ich für die blöde Fahrkarte ausgeben muss)...
Dankeschön noch einmal, ich weiß recht kompliziert alles, ich hoffe ich bekomme ein paar Antworten, vielleicht auch von Leuten die selbst davon betroffen sind.

Liebe Grüße an euch...
Meike

Geändert von Meike17 (03.08.2008 um 22:49 Uhr).
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  #2  
Alt 04.08.2008, 11:28
Koetrainer Koetrainer ist offline
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Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 16
Standard Sachverhalte klären !

Hallo Meike17,
wichtig wäre, zu wissen, ob Du mit Deiner Mutter in einer Wohnung lebst. also ob ihr eventuell eine Bedarfsgemeinschaft bildet?!
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  #3  
Alt 04.08.2008, 11:30
Meike17 Meike17 ist offline
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Registriert seit: 03.08.2008
Beiträge: 3
Unglücklich

ja ich wohne mit ihr und meiner schwester zusammen in einer 4zimmerwohnung.
lg
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  #4  
Alt 04.08.2008, 12:16
kermet kermet ist offline
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Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 59
Standard

Durch die Höhe deines Einkommens fällst du aus dieser BG raus!! ABER du musst deinen Mietanteil an deine Mutter abgeben, denn den bekommt deine Mutti nun nicht mehr!
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  #5  
Alt 04.08.2008, 12:18
Meike17 Meike17 ist offline
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Registriert seit: 03.08.2008
Beiträge: 3
Unglücklich

okay...dankeschön für deine antwort!!
und mir wird wirklich nur der mietanteil abgezogen bzw meiner Mum??
Könnte sie dann evtl noch weniger abgezogen bekommen wegen meinem Fahrtweg und Berufsklamotten, die ich ja dann auch bezahlen muss???

lg
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  #6  
Alt 04.08.2008, 12:27
kermet kermet ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2008
Beiträge: 59
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Es geht nur um deinen Mietanteil, den bekommt deine Mutter nicht mehr!

Du wirst ein ca. Netto-Einkommen von 700 € haben, selbst wenn du jetzt die Fahrtkosten und Arbeitsklamotten abziehst, hast du rechnerisch immer noch mehr als 281 € Netto+ Mietanteil zur Verfügung und deshalb hast du keinen Anspruch mehr auf H4. Beim Kindergeld bin ich mir jetzt nicht so sicher, da fragt bei der Familienkasse ob du noch Anspruch auf Kindergeld hast!!!

Aufpassen müsst ihr auch, wenn deine Mutter bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung etwas nachzahlen müsste, denn dann musst du deinen Anteil auch allein zahlen!! Bei Guthaben bekommst du natürlich deinen Anteil gutgeschrieben.
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  #7  
Alt 08.08.2008, 00:07
susi07 susi07 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2008
Beiträge: 9
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Hallo,

sorry aber mir ist das anders bekannt.
Wobei ich nur aus eigener Erfahrung sprechen kann.
Wenn du mit deiner Mutter und deiner Schwester jetzt eine Bedarfsgemeinschaft bildest, dann wird dein Einkommen voll berechnet.
D.h. es wird der Freibetrag abgezogen und das Einkommen bereinigt.( vom Netto)
Ich bin mir nicht sicher wieviel % das genau sind, aber nicht all zu viele.
(Sind soweit ich weiß sogenannte Werbekosten).
Der Rest wird voll auf das Harz4 das ihr jetzt bekommt angerechnet.

Beispiel:
Ihr würdet 500 Euro Miete plus 351 für deine Mam und je 278,( ich weiß nicht wie alt deine Schwester ist)
plus den Mehrbedarf Alleinerziehend bekommen. Sagen wir mal gesamt Bedarf : 1500 Euro
Davon ab geht dann das KG eventl. Unterhaltszahlungen für euch Kinder sowie dein bereinigtes Einkommen. Wenn dann noch eine Differenz zu euren Gunsten bleibt bekommt deine Mam aus bezahlt.
Kindergeld wird soweit ich weiß in der Lehre bezahlt wenn dein Einkommen 700 Euro nicht übersteigt.
Aber bin mir nicht ganz sicher, da bitte nochmals in der Kg nach fragen.

So das ist das was ich weiß und wie es bei uns läuft.

Lg Susi
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  #8  
Alt 09.08.2008, 10:08
advokat advokat ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 422
Standard

auf kermet hören
keine BG

und die mietkosten sind nach kopfteilen aufzuteilen
also bekommt mama vom jobcenter nur die halbe miete + heizung usw.

wenn du dir eine eigenens zimmer nimmst, müsstest auch miete zahlen
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  #9  
Alt 09.08.2008, 11:13
Christina87 Christina87 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2008
Beiträge: 23
Standard

Werbekosten (also Kleidung, Schulmaterial etc soweit ich weiß) können dir erstattet werden, schau mal hier, da ist das Recht gut erklärt, solltest dich trotzdem beim zuständigen Amt erkundigen

http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
__________________
Liebe Grüße,

Christina
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  #10  
Alt 09.08.2008, 13:00
advokat advokat ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 422
Standard

das gilt bei der einkommensteuererklärung
und da wird auch nichts erstattet, sondern werbungskostengeltend gemacht, was die steuerlast senkt

hier keine bedarfsgemeinschaft
und aufteilung der wohnkosten gelten por kopf laut bundessoziagericht

da du nicht alg ii erhälst, interessieren auch niemand deine schulmaterialien oder fahrtkosten
kermet hatte doch nun schon wirklich alles gesagt.

letztes Wort!!!
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