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#1
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Hallo !
Seit 3 Wochen ist klar, dass ich mich von meinem Mann ( 4 Jahre verheiratet, 16 Monate altes Kind ) trennen werde, mit dem Ziel in einem Jahr geschieden zu sein. Momentan wohnen wir beide noch in einer teuren 4-Zimmer-Wohnung zur Miete. Mein Mann ist bereits auf der Suche nach einer günstigen Wohnung für sich. Zur finanziellen Situation: Es sieht nicht gerade rosig aus. Aus einer früheren Spielsucht seinerseits sind immer noch Schulden da, da wir jedoch immer getrennte Konten hatten, hat es mich nicht zu betreffen, meinte die Rechtsanwältin für Familienrecht. Er ist selbstständig auf provisionsbasis, daher ist nicht ganz klar wie hoch sein Verdienst ist. Er schätzt 2500 Euro netto. Er hat aber glaube ich gar keine Ahnung .... Kann mit Geld nicht umgehen... Hat jetzt seine Einkommensnachweise vom Finanzamt für die letzten 3 Jahre eingefordert, da er dorthin die Originale geschickt hat, ohne sich Kopien zu machen. Ich war bei einer Rechtsanwältin für Familienrecht ( über die Diakonie vermittelt) . Diese meinte, nach groben Überschlagen ( jedoch sagte sie auch, dass man das ohne die Gehaltsrechnungen, Steuerbescheide... nicht wirklich berechnen kann ) , dass es nicht für Unterhalt für uns reichen würde.( Als Selbstständiger muss er sich ja privat krankenversichern, dass ist schon eine relativ hohe feste Ausgabe ) Sie meinte, dass ich zur Arge soll, wegen Arbeitslosengeld 2 ( bzw. Hartz 4 ? ) . Diese würden, die Sachen prüfen und mir derweil finanziell den Unterhalt und Wohnung stellen. Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub ( habe erstmal 2 Jahre angegeben, möchte aber auf jeden Fall 3 Jahre für mein Kind da sein ) . Ich habe einen Nebenjob, bei dem ich meist 400 Euro/Monat bekomme ( Provisionsbasis ) . So jetzt zu meinen Fragen: 1. Wieviel Unterhalt würde ich und mein Kind von der Arge erhalten ? ( Muss ich irgendwas beim Beantragen beachten ? ) 2. Wird mein 400 Euro - Job angerechnet , habe ich im Endeffekt mehr Geld im Monat zur Verfügung, wenn ich den Job weiter mache ? 3. Wieviel bekomme ich für die Wohnung ? Wie läuft das ab ? 4. Falls mein Mann doch zumindest einen Teil zahlen kann, bezahlt er dann was und der Rest das Amt ? 5. Muss ich nach 2 bzw. 3 Jahren wieder in meinem alten Beruf arbeiten ? ( Habe einen festen Vertrag ) Ganztags, oder reicht halbtags ? 6. Ändert sich der Unterhalt ( egal wer zahlt ) nach der Scheidung ? 7. Brauche ich momentan einen Rechtsanwalt ? ( Hausrat haben wir bereits selber aufgeteilt und schriftlich festgehalten , das Kind bleibt bei mir, er darf es natürlich sehen... Solche Dinge sind geklärt. ) Bin gerade echt so ein bisschen überfordert mit der ganzen Situation, da das ganze schon ziemlich überraschend kam. Wäre echt lieb, wenn ihr auf die ein oder andere Frage eine Antwort für mich hättet . Liebe Grüße, Zara P.S.: Oh sorry ! Habe jetzt erst gesehen, dass es mehrere Unterforen gibt ! Bitte nicht mit mir schimpfen... Geändert von zara zara (22.03.2009 um 23:53 Uhr) |
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#2
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Hallo zara zara,
also 1. Regelleistung Alleinerziehende 351 €, Regelleistung Kind bis 14. Lebensjahr 211 €, 2. Dein Job wird angerechnet; wobei 100 € anrechnungsfrei sind und dann geht es irgendwie in 20 %-Schritten weiter (darüber werden dir andere hier im Forum sicher noch genauer Auskunft erteilen). Das staatliche Kindergeld zählt auch als Einkommen. 3. Eure jetzige Wohnung (4 Zimmer) ist mit Sicherheit zu groß und zu teuer; da werdet ihr vermutlich `raus müssen. Der angemessene Wohnraum ist geregelt kostenmäßig je nach Bundesland, gößenmäßig stehen zwei Personen bis zu 60 qm zu. (oben hier in der Menueleiste auf H IV/ALG II gehen und dann auf `angemessener Wohnraum` 4. Das Amt wird sich an deinen Mann wenden, und so, wie du vermutest, dir das als Einkommen anrechnen, was er zahlen muss und den Rest übernehmen. 5. Wenn du einen festen Vertrag hast für die Zeit nach dem Erziehungsurlaub, ist das doch eigentlich gut. Mit einem Kleinkind darfst du dich zunächst noch auf eine Halbtagstätigkeit beschränken. Allerdings gab es vor kurzem eine Änderung (ganz aktuell), dass "Geschiedene" jetzt verpflichtet sind, trotz Kleinkind auch voll zu arbeiten; aber ich glaube, das betraf nur den "Ehegattenunterhalt". 6. Es gibt Ttennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nach der Scheidung dann eben Unterhalt, Darüber kann dir mit Sicherheit deine Anwältin nähere Auskunft erteilen, ich glaube die Zahlen ändern sich kaum. 7. Wenn die Sitation zwischen euch geklärt ist, brauchst du derzeit keinen Rechtsanwalt beauftragen. Das kostet nur unnötig Geld. Für die Scheidung irgendwann würde ich euch, wenn es zwischen euch keinerlei Streitpunkte gibt, einen gemeinsamen Anwalt empfehlen; das spart erhebliche Anwaltskosten und ist auch vor Gericht nachher im "Endtermin" nicht so quälend. Da reicht praktisch die Anwesenheit, also Aufnahme Personalien. Der/die Richter(in) stellt fest, dass oder ob man nach wie vor geschieden werden möchte und dann ist es vorbei. (5 Min.) Alles Gute. lirafe Geändert von lirafe (23.03.2009 um 05:57 Uhr) |
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