Vor dem Studium und nach Kündigung Anspruch auf ALG II??

  • Hallo liebe Alle :)


    Ich bin momentan in einer großen Recherche-Phase. Ich befinde mich in folgender Situation:


    Ich habe erst eine Ausbildung zur Veranstaltungskauffrau gemacht und mich danach entschieden, mein Abitur nachzuholen. Das habe ich im Juni mit einem sehr guten Durchschnitt absolviert und danach (da ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin und dringend Geld und damit einen Job brauchte) angefangen, wieder als Veranstaltungskauffrau zu arbeiten. Das lief bis jetzt allerdings sehr bescheiden. Nachdem ich den ersten Arbeitgeber nach 3 Monaten verlassen habe, sitze ich nun wieder in einem Unternehmen, dass mir völlig falsche Hoffnungen gemacht hat. Mein psychischer Zustand hat in den letzten Monaten sehr darunter gelitten.
    Der Grund warum ich das alles erzähle ist, dass ich mich nun beruflich komplett umorientieren möchte. Die Eventbranche ist keine, mit der ich mich identifizieren kann. Nun habe ich mich schon zwecks Studium informiert und will dann im nächsten Jahr zum Wintersemester anfangen. Leider lässt mich die Vorstellung, bis dahin noch in meinem momentanen Job arbeiten zu müssen, sehr verzweifeln. Ich hatte daher überlegt, zu kündigen und für den Zeitraum bis zum Studienbeginn ALG II zu beziehen. Bitte verurteilt mich deshalb nicht. Ich möchte nur wissen, ob das prinzipiell möglich ist oder was ihr sonst für Vorschläge hättet.
    Ich werde nächstes Jahr im September erst 25, falls das relevant ist.


    Ich freue mich sehr auf Eure Antworten.


    Liebe Grüße,
    grey

  • Erstmal wäre ein vorrangiger ALG 1 Anspruch zu prüfen. Sollte der nicht bestehen oder du eine Sperrzeit bekommen, gäbs zwar ALG 2, aber das müsstest du zurückzahlen (Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten).


    Und einfach mal so durchhartzen bis zum Studium lässt dich auch niemand. Du wirst mit Vermittlungsvorschlägen und ggf. Maßnahmen bombadiert und natürlich beauflagt, dir selbst Arbeit zu suchen. Und die kann noch unschöner sein als deine jetzige.


    Bitte, welche Vorstellungen hast du denn, was es bedeutet, ALG 2 zu beziehen?