wär könnte mir sagen ob die verletztenrente an gerechnet wird bei ....

  • Ich habe eine frage vielleicht kann mir jemant helfen.
    Mir muste duch einen Arbeitsunfall und einer spät folge meine linke Hand speif legen lassen müßen wegen sehr starken schmerzen (Mobeck Sudek im 3 Stadium und dann Arosen Hand und Fingergelenken).


    Diese sachen bekam ich erst nach der Zertrümmerung meinen linken Handgelenk 1991 und 1994 die entgültige steif legung.
    Ich bekam dann von der Berufsgenossenschaft bei 40% Mde nur auf meine linke Hand und da kommt noch einiges zu so das ich jetzt 60% Schwerbehindert bin mit Schwerbehindertem Ausweiß.


    Nun meine frage da ich ja jetzt einen Körperlichen schaden für den rest meines lebens habe.
    Ist es doch im sinne des Paragrafen Gemäs : Entschädigung gem.§ 253 BGB .
    Laut §253 Leistungen,die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt werden,sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
    Das aufgrund einer Verletzung des körpers und gesundheit... . Darf darauf hin die Verletztenrente mit angerechnet werden auf Hartz4 ???

  • Das Bundessozialgericht hat am 05.09.2007 (AZ: B 11b AS 15/06 R - 1. G.-R. S.) sowie 06.12. 2007 (AZ: B 14/7b AS 20/07 R, B14/7b 22/07 R und B 14/7b AS 62/07 R) entschieden, dass eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II), bereinigt um die Versicherungspauschale, anzurechnen ist.


    Verfassungsbeschwerden sind unter dem Geschäftszeichen Az. 1 BvR 593/08 und unter Az. 1 BvR 591/08 anhängig.

  • Ich finde es ist eine große sauerrei das die Gezetzgeber die Gesetze sich so hin drehn wie sie gerade brauchen.
    Wenn einer ein Vermögen hat und da ein schaden entsteht und er dann aus geglichen wird wo her auch immer das wird nicht an gerechnet.
    Aber die Verletztenrente die ja so fort und wenn man auch duch einen Arbeits unfall noch geschädigt ist dafür auch noch bluten soll.
    Lest mal dieses:http://www.hartz4-rn.de/seite/index.php?option=com_content&view=article&id=194&Itemid=71


    Das habe ich heute gefunden. Neja man mus eben 180milladen nach Grichenland schicken um Harz4 entfänger kurz zu halten zu können wie gehabt immer auf die schwachen kleinen Und die Starken großen schont man wie immer.

  • vielleicht entscheidet ja das Bundesverfassungsgericht anders, bleib dran
    leg widerspruch ein und lass ihn solange ruhen bis entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vorliegt


    im übrigen sollte man nicht über etwas urteilen, wovon man keine ahnung hat und die zusammenhänge nicht sieht.

  • So ich habe mich schlau bei der Arge gemacht.
    Meine Verlestenrente dürfen sie nicht anrechenen laut §253 des BGB und dem Auszug von §11 SGB II.
    Weil ich einen eine Leistung, die wegen einem immateriellen Schaden gezahlt würd. Weil ich einen Körperlichen Schaden behalten habe.
    Bei der angabe mus mit drinen stehn das es ein immateriellen Schaden hat duch einen arbeits unfall zurück behaltene Schäden mit sehr starken schmerzen und bewegungs ein schränkungen.
    Dann dürfen sie ,sie nicht anrechnen und den vollen Lebensunterhalt müssen sie dann trotzdem weiter zahlen bei Hartz 4.
    Mit diesen Gesetz haben sie sich selbst in A.... gebissen.
    Ich hoffe das sie nicht über diese lücke stolppern.

    Gruß Hansi