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#11
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Morgen,
Du kannst wenn oben Angegeben dem SB auch eine e-mail schicken das ist einfacher und spart das Einschreibe-Porto. Mfg. |
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#12
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Hallo!
Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war verlängert sich nach meinen Infos die Einspruchsfrist auf bis zu ein Jahr! Normalerweise ist aber immer eine dabei..... Schau noch mal richtig nach! Wenn doch nicht, kannst Du also noch Widersruch einreichen... LG laetitia |
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#13
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Zitat:
Allerdings steht im letzten Absatz, dass normalerweise die Kürzung ab sofort wirksam ist. Um den Eigenanteil finanzieren zu können, will man mir aber noch eine Frist von sechs Monaten einräumen und die Kürzung wird dann ab dem 01.07.2008 vorgenommen. Vielleicht ist das ja so zu verstehen, dass ich nun sechs Monate Zeit habe dagegen Widerspruch einzulegen. Aber wie bereits erwähnt, habe ich dem JobCenter schon auf das Schreiben geantwortet und in meinem Schreiben begründet warum ich mit der Kürzung nicht einverstanden bin. In anderthalb Wochen, wenn ich wieder ins Büro muss, werde ich wohl noch einmal schreiben und dann hoffentlich auch eine Antwort erhalten. |
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#14
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Eine normale Rechtsbehelfsbelehrung steht nicht irgendwo im Text. Und sie hat eine Überschrift - zwar meist kleingedruckt - aber immerhin. Und zwar steht darüber eben "Rechtsbehelfebelehrung" ..... das gibt es Vorschriften ..
Vielleicht solltest Du mal zu einer Beratungstelle der Caritas etc. gehen.... Ist vielleicht besser, da steigt hier so auf dei Entfernung keiner druch...Du ja anscheinend auch nicht... |
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#15
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Zitat:
Genau wie Du sagtest, stand groß RECHTSBEHELFSBELEHRUNG drüber. Bei einem Bewilligungsbescheid hätte ich einen Monat lang Zeit gehabt Widerspruch einzulegen, entweder schriftlich ans Rathaus der Stadt oder beim JobCenter. Vielleicht sollte ich Anfang nächsten Jahres mal persönlich beim JobCenter vorsprechen und das mit der Sachbearbeiterin besprechen. Denn wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, dürfte der Bescheid über die Kürzung ja auch nicht rechtwirksam sein. |
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