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Ich bin momentan selbständig und muss die firma schließen wenn ich das tue komm ich sofort in hartz 4.
meine frage ist wenn mein sohn (18 jahre, Ausbildung 2. lehrjahr) bei mir leben würde, würde er ja zu meiner bedarfsgemeinschaft zählen. er hat einen verdienst von 350 euro netto. wird dieser verdinst auf alg2 angerechnet?? und wieviel würde ich als einzelperson, bzw. wenn wir zusammen wohnen würden bekommen??? meine wohnung ist derzeit 58 qm groß. diese wäre für zwei personen ausreichend. danke im voraus für die antwort. |
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