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Was jetzt tun? Dringend

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  #1  
Alt 18.03.2009, 18:55
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Beiträge: 1
Standard Was jetzt tun? Dringend

Ich habe da ein Problem, das wirklich dringend ist.

Der Fall ist ein bisschen kompizierter daher ein kurzen Abriss.

Da mein bisheriges Haus (Eigentum) unbewohnbar wurde, bekomme ich seit dem 01.03.09, SGB II - Leistungen als Darlehen. Das sollte eigentlich der Regelsatz, die Mietübernahme und die Kosten zur Krankenkasse beinhalten, bei der ich eine freiwillige KV abschliessen muss. Bis jetzt wurden nur die Kosten für Unterkunft und der Regelsatz bezahlt. Die KV benötigt von der Arge eine Abmeldebescheinigung zwecks Hartz IV, auf die ich nun schon seit 2 Wochen warte. Mittlerweile bin ich seit 15 März nicht mehr Krankenversichert und bis das Mal von der Agentur kommt bzw. denn Antrag die Krankenkasse bearbeitet hat, werden wohl auch noch ein paar Wochen ins Land gehen.

Ende Februar habe ich eine 6 monatige Massnahme abgeschlossen, davor hatte ich schon eine 3 monatige. So jetzt zu dem eigentlichen Anliegen, das ich habe.

Als ich heute den Briefkasten aufgemacht habe, flatterte mir ein Schreiben der Arge entgegen. Ich hatte mich schon gefreut, das ich endlich die Abmeldungsbescheinigung erhalte und mache den Brief auf. Ich musste mich erst einmal fassen, darin stand das ich mich am xx.03.09 um xx.00 Uhr bei einem Überbetrieblichen Träger melden soll. Anbei der Vordruck "Teilnehmer nimmt die Massnahme an/lehnt ab usw.". Da ich ja nun schon Erfahrung darin habe, heisst das wohl, das ich die nächste Massnahme antreten soll. Obwohl die vorherige erst 3 Wochen beendet ist.
Das wäre dann meine 3 in zwölf, bzw. mein 4 in 18 Monaten.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, das so eine Menge an Massnahmen in so einer kurzen Zeit sinnvoll sein sollen.
Nun meine Frage.
Ist es ratsam, das ich die Massnahme ablehne, weil ich 1. zur Zeit nicht krankenversichert bin und generell HartzIV als Darlehnen und 2. morgen umziehe, ich also mit Sicherheit andere Dinge zu erledigen habe.

Vielen Dank schon Mal
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  #2  
Alt 19.03.2009, 06:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2009
Beiträge: 282
Standard

du bekommst leistungen zu HLU und KdU als darlehen????

nun, der umzug ist kein argument, aber ich denke das ist klar
und es gibt meines wissens kein gesetzliches verbot, maßnahmen nicht nachfolgend anzuschließen,
solange du also leistungen empfängst hast du dich den geltenden vorschriften auch unterzuordnen

mit der krankenversicherung ist etwas komisch, warst du vorher privat versichert ?
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