Was passiert bei Kuraufenthalt bzw. Einweisung in Psychatrie

  • Hallo Ihr alle,


    ich hoffe nicht, dass es mal eintrifft, aber zur Zeit sieht es wohl so aus: Mein Mann ist seid einiger Zeit mit Menschen am reden, die gar nicht in seiner Nähe sind, fällt oft um, schläft so gut wie ar nicht und noch andere kleinere Symptome. Daher wird er wohl entweder, weil er sehr viel Bier am Tage trinkt, zu einer Entgiftungskur oder weil er früher mit Drogen zu tun hatte und es sich um eine Psychhose handeln könnte, in eine Psychatrie eingewiesen.
    Da wir bisher Hartz IV beziehen ist nun meine Frage: Wenn er in der Klinik nun ein halbes Jahr behalten wird, was muss ich tun um damit man uns vom Amt her keinen Betrug vorwerfen kann?
    Um wieviel verringert sich dann wohl der HartzIV Leistungen?

  • ihr müsst es dem amt natürlich melden. dann gibt es für 6 monate weniger h4, da er ja bei der kur oder in der klinik vollverpflegung hat, kein strom braucht u.s.w. die miete wird weiter bezahlt, ich glaube aber nur bis zu 6 monaten. eigentlich könnte er ja gleich erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, mit arbeit wird dann wohl ehedem nichts mehr!

  • dann gibt es für 6 monate weniger h4, da er ja bei der kur oder in der klinik vollverpflegung hat, kein strom braucht u.s.w.


    Das Alg II wird in unverminderter Höhe weitergezahlt. Die Regelung mit der Kürzung gibt es schon lange nicht mehr.

  • Ein interessantes Thema. Ich hatte erst kürzlich einen Fall, in welchem die Leistungen (außer der KdU) mit Verweis auf § 7 Abs. 4 SGB II eingestellt wurden. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Einweisung der betreffenden Person in die Psychiatrie (Dauer war 5 Monate).


    @ GG52
    Gilt diese Leistungsfortzahlung auch bei einem mehrmonatigen Aufenthalt in einer Psychiatrie?

  • Die Antwort steht klipp und klar im § 7 (4) SGB II. Wer stationär untergebracht ist, hat gar keinen Leistungsanspruch mit der Ausnahme Krankenhaus i.S. von § 107 SGB V: Hier wird weitergezahlt, wenn der Aufenthalt voraussichtlich nicht länger als 6 Monate dauert.


    @ lacki: Auch bei Haft ist vom ersten Tag an kein Anspruch mehr.