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#1
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Hallo,
also ich hab da folgendes Prob. Ich habe vor ca. 8 Wochen meinen Folgeantrag auf Hartz IV persönlich beim Amt in den Briefkasten geworfen, denn meine Leistungen sind bis zum 30.06.2008 bewilligt wurden. So, es kam auf diesen Antrag keine Antwort und so ging ich am 24.06.2008 zum Amt um dort nachzufragen was da los sei. Dort sagte man mir, das ich nicht damit rechnen sollte, zum 1.7.2008 Geld auf meinem Konto zu haben. Gut, darauf sage ich, das ich Miete zahlen muss und zwei Kinder habe, die ich nicht nur von Luft und Liebe ernähren kann. Darauf hin sah mich der SB an und meinte: "Das sei mein Prob!!!" Öhm...Hallo? Schön, darauf hin habe ich sein Büro verlassen und am nächsten Tag noch einen Antrag auf Fortzahlung in den Briefkasten geworfen und bis heute immer noch keine Antwort oder Geld bekommen. Muss man sich sowas gefallen lassen oder was kann ich da nun machen??? |
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#2
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sofort zum sozialgericht (kostet nichts) und eilverfahren einleiten oder Behörde an § 42 SGB I erinnern bzw. Vorschuss beantragen, vielleicht hilfts (welche Behörde ist es denn?, würde mich interessieren)
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#3
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mal ne frage:
warum gibst du die anträge nie selber ab??? |
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#4
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.. kleiner Tipp: Die Antragsabgabe immer bestätigen lassen!!
So umgeht man den Ärger im Nachhinein, falls der Antrag im Jobcenter nicht aufzufinden ist und hat damit in jedem Fall Anspruch auf eine lückenlose Fortzahlung der ALG II Leistungen. (Alternativ:zusätzlich zum Briefkasten - per Fax mit Sendebericht schicken ... im Notfall besser dieser "Nachweis" als keiner.. ;o) |
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#5
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Hallo
arimee Du hast völlig recht es ist doch ganz einfach alg oder hartz4 sowieso keine arbeit warum bei info stelle nicht persöhnlich abgegeben mann hat doch zeit. Ausserdem in sollche fälle ist die lösung sozialgericht.Das problem dabei wo ist der beweis das du denn antrag tatsählich im brief kasten eingeworfen hast. |
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