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#1
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Hallo zusammen,
ich wollte mich auch gerne mal erkundigen was mir zu steht. Zu meinen Umständen ich bin 25 jahre alt, wohne mit meiner mutter und meiner schwester zusammen in einem einfamilienhaus (was noch nicht abbezahlt ist, also noch kein eigentum) und habe jetzt zum 01.07.2011 meinen job als steuerfachangestellter verloren. war allerdings nach der ausbildung dort nur 4 monate tätig. es sieht so aus.. ich bekomme arbeitslosengeld 1 in höhe von 311€ was meines wissens nach unterm al2 satz liegt. das ist so wenig weil al1 bei mir vom azubigehalt bemessen wird. meine frage ist nun was kann ich noch dazu beantragen? Ich denke erstmal die aufstockung auf AL2, richtig? dann muss ich natürlich meiner mutter miete und nebenkosten zahlen... wie mache ich das? erstelle ich einfach mit meiner mutter einen mietvertrag zusammen? Worauf muss man da achten? in sachen höhe der miete und größer der wohnung/zimmer. mein zimmer hat hier ca 40qm. Wird sich das jobcenter da querstellen weil ich ja noch zu hause wohne was miete angeht? im zweifel würde ich mir auch eine wohnung nehmen die sie dann zahlen müssen da ich nicht meiner mutter auf der tasche liegen möchte. von einem bekannten habe ich gehört man kann unabhängig vom al2 satz auch wohngeld dazu beantragen, hätte ich darauf auch eine chance? |
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#2
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Zitat:
ALG I Rechner Richtig. Der automatischen Unterhaltsvermutung der Arge solltet ihr widersprechen. Zitat:
![]() Nee, im Ernst. Im ALG II sind Kosten der Unterkunft enthalten. Zitat:
Hinweis: Schließt ihr einen richtigen Mietvertrag, müsste deine Mutter die Mieteinnahmen versteuern. Fraglich wäre zudem, ob die Arge das anerkennt. |
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#3
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[QUOTE=Marmota;66232]Dein ALG I wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate bemessen. Auch das Einkommen nach der Ausbildung zählt mit.
ALG I Rechner Danke für die Antworten... nur hier muss ich nachhacken.. davon bin ich auch ausgegangen ich war schonmal auf der seite, hatte alles eingegeben und kam auch auf einen höheren betrag. dann habe ich den bescheid abgewartet und siehe da... ich erhalte das gleiche wie direkt nach der ausbildung wo ich einen monat arbeitslos war. (311€) daraufhin habe ich sofort dort angerufen und man hat mir gesagt das sich das al1 erst neu bemisst wenn ich volle 12 monate erwerbstätig war und mir danach nur der restanspruch zusteht von dem was ich einen monat anfang des jahres bezogen hatte. also nun weitere 327 kalendertage lt bescheid. ich war 4 monate nach der ausbildung beschäftigt also bin ich davon ausgegangen das mein durschnittliches arbeitsentgelt wo nach das al1 bemessen wird 8 Azubigehälter und 4 Monate von der normalen beschäftigung (was weit mehr war als in der ausbildung) und das ich ja auch in den 4 Monaten mehr ALV bezahlt habe und mir doch daher auch mehr zusteht als vorher. aber da sagte mir man dann nochmal das man erst wieder volle 12 monate erwerbstätig gewesen sein muss damit sich das neu berechnet. Was stimmt denn nun? |
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#4
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[QUOTE=Method1212;66247]
Zitat:
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#5
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[QUOTE=Method1212;66248]
Zitat:
Im ersten Bescheid wurde die Höhe berechnet und dir voraussichtlich für ein halbes Jahr bewilligt. Solange wie der Anspruch (das halbe Jahr) nicht verbraucht ist oder druch einen neuen Anspruch abgelöst ist, bleibt es bei der Höhe. Und die ist nunmal nach deiner Ausbildung auf Grundlage der Ausbildung ermittelt wurden. Mit den Vier Monaten hast Du keinen neuen Anspruch erworben, somit kannst Du nur vom Rest des alten noch verbliebenem Anspruch zehren. Nachtrag: Ich sehe gerade, dass Du die Passagen in den Bescheiden schon entdeckst hattest: Zitat:
Geändert von dms (26.07.2011 um 18:24 Uhr) Grund: Nachtrag eingefügt |
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#6
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dms hat recht.
Ich war bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass du nach der Ausbildung nahtlos in eine 4-monatige Beschäftigung gewechselt bist. |
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#7
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Zitat:
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#8
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Ich danke auch für die antworten.
aber wie sieht das jetzt genau aus... also alg1 ist bei mir ja 311€^^ unter der alg2 satz liegt bei 364€?! also werde ich dann nach dem gang zum jobcenter 364€ für mich erhalten und meiner mutter werden direkt die miet- und nebenkosten überwiesen? wie kann ich die überhaupt nachweisen? also die nebenkosten ist mir klar.. da brauch ich ja nur die endabrechnungen mitbringen wo auch der monatl abschlag steht der dann durch 3 geteilt wird. aber wie sieht es mit miete aus? und in welcher höhe? das einfamilienhaus in dem wir leben ist noch kein eigentum, wir sind es am finanzieren und zahlen jedes quartal das darlehen zurück. bekommt meine mutter dann ein drittel der quartalszahlungen für die finanzierung als miete für mich angerechnet? oder muss ich doch erst einen mietvertrag mit meiner mutter machen mit einen fiktiven mietpreis? Zitat: Zitat von Method1212 Beitrag anzeigen Ich denke erstmal die aufstockung auf AL2, richtig? Richtig. Der automatischen Unterhaltsvermutung der Arge solltet ihr widersprechen. da wollte ich doch nochmal fragen was hat es mit dieser automatischen unterhaltsvermutung aufsich die wir wiedersprechen sollten? wie sieht es aus mit dem wohngeld? ich hatte bei meiner letzten arbeitsstelle sogar eine kollegin die das erhalten hat trotz vollzeitjob, da ihr einkommen anscheinend trotz vollzeitjob zu gering ist. |
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#9
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Zitat:
53 ALG II ??? Kosten der Unterkunft Ich sehe zwar ein Problem hinsichtlich ALG II, aber da sollen die ALG II-Profis sich auslassen. Eines wäre die bereits angesprochene Unterhaltsvermutung. |
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#10
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welches problem siehst du denn da? ich mein das man nicht weniger als alg 2 bekommen kann ist doch normal oder? also wird es aufgestockt.. oder was meinst du?
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