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#11
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Zitat:
311 ALG I Agentur für Arbeit 53 ALG II JobCenter 364 Summe aus verschiedenen Töpfen |
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#12
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Zitat:
Dem kann man aber widersprechen. § 9 Hilfebedürftigkeit (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. ..... (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Zitat:
Zitat:
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#13
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erneut danke für die antworten!
habe mir die gesetztestexte nun zu gemüte geführt.. dennoch bleiben diese fragen offen: [zitat] § 9 Hilfebedürftigkeit (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.[zitat] bezieht sich das jetzt auf das wohngeld? weil miete und nebenkosten stehen mir doch generell zu.. unabhängig davon was meine mutter (vater verstorben) verdient, da ich nicht mehr unter 25 jahre alt bin. wir leben zwar in einem einfamilienhaus aber es ist finanziert und noch lange nicht abbezahlt... daher kein eigentum. selbst wenn im zweifel meine mutter zu viel verdienen sollte (was kaum der fall sein wird bei einer alleinstehen/alleinerziehenden frau/mutter) meine schwester ist 19 jahre alt und hat heute ihre ausbildung begonnen im einzelhandel. also meine schwester könnte mich wohl von diesem geld auch nicht wirklich unterstützen. wenn dennoch behauptet werden sollte das wir ja ein haus haben und daher kein anspruch auf leistungen in dieser richtung besteht, wäre ich sofort bereit auszuziehen, da ich meiner mutter nicht auf der tasche liegen möchte und sie wenn ich eine eigene wohnung habe dafür zahlen müssen. sehe ich das richtig? kann es da probleme geben wegen dem einfamilienhaus was meine mutter finanziert? |
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#14
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Zitat:
Zitat:
Aber man kann dies ja widerlegen (siehe die Ausführungen im Dokument zu dem Paragraphen 9). Zitat:
natürlich ist es Euer Eigentum (ich gehe davon aus, dass Ihr im Grundbuch drin steht als Eigentümer), Ihr seid nur hinsichtlich der Verfügungsgewalt eingeschränkt (bei eingetragenen Grundbuchbelastungen). Leider kann ich Dir zu AlgII nicht allzuviel mehr weiterhelfen. Wie ist denn der Stand deines ALGII-Antrages? dms PS: Hals über Kopf ausziehen, müsste in Bezug auf Hartz IV auch evtl. nochmal beleuchtet werden. PSS: Leider kann ich Dir zu AlgII nicht allzuviel mehr weiterhelfen. |
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#15
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es gibt noch keinen stand.. da ich mir erst alles selber/mit euch erarbeiten wollte und ganz genau wissen möchte was mir zu steht. daher habe ich jetzt noch einen termin bei einer unabhängigen arbeitslosenhilfe gemacht. nach diesem termin werde ich den antrag beim jobcenter stellen.
ich hoffe das die bezügl der miete nicht nur ein drittel der finanzierungsrate anerkennen. sondern die ortsübliche miete für die von mir genutzten qm... was jeder andere mit eigener wohnung auch erhält. Wie das mit der Grundbucheintragungen in einer Finanzierung aussieht weiss ich leider nicht. meine aussage hatte die grundlage das ja das eigentum erst bei vollständiger bezahlung auf den käufer übergeht. Warscheinlich trifft das eher auf den normalen Warenverkehr zu^^. werde euch berichten wie es ausgegangen ist. |
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#16
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Du wirst nicht 1/3 der Finanzierungsrate erhalten, sondern wahrscheinlich nur 1/3 der Schuldzinsen + 1/3 der Nebenkosten. Tilgungsleistungen können nur in Ausnahmefällen (evtl. als Darlehen) übernommen werden.
siehe z.B. BSG Az. B 14/11b AS 67/06 R LSG Hessen Az. L 7 AS 225/06 ER LSG Schleswig-Holstein Az. L 11 B 41/10 AS ER |
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#17
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Zitat:
Wird langsam ein bischen nervig. Geändert von Edgar (14.08.2011 um 11:48 Uhr) |
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#18
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Außerdem sind wir hier keine Werbeforum.
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