Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

- Anzeige -

was steht uns zu

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.11.2011, 10:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 16
Standard was steht uns zu

hallo erstmal,
ich 21j. (deutsch) meine frau 19j. (marokkanerrin) sie hat jetzt aufenhaltsgenemigung und arbeitserlaubnis bekommen fuer 1 jahr muss aber zu einem intigrationskurs gehen der 5 monate lang dauert. Ich habe einen 800 euro job 633 euro netto. Jetzt meine frage steht meiner frau hartz 4 zu auch wen sie kaum deutsch spricht oder gibt es da vllt andere finanzielle unterstuetzung ?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.11.2011, 12:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

nach 3 monaten aufenthalt in diesem unseren land erhaltet ihr als bedarfsgemeinschaft das volle sozialprogramm. aber wenn du 1433 € netto hast, wird nichts oder kaum etwas dabei rüber kommen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.11.2011, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 16
Standard

ab dem 15.12 ist sie 3 monate hier. Ich habe nur 633 euro netto . Das sie deutsch sprechen muss ist nicht erforderlich???
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.11.2011, 15:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Die Sprache wird sie ja in dem Kurs lernen. Ansonsten ist sie mit dir verheiratet und somit stehen euch auch die Leistungen zu.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.11.2011, 15:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 16
Standard

ok das hab ich jetzt kappiert. gibts da vielleicht auch eine tabelle pauschale wo man nach schauen kann was uns ueberhaupt zu steht ???
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.11.2011, 15:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Versuche doch einfach einen ALG2 Rechner.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.11.2011, 16:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 16
Standard

danke fuer die schnellen antworten. Hab da aber vllt noch mal eine frage sie also meine frau geht ja jetzt zu dem intigrationskurs der kostet 240 euro im monat da sie den von der auslaenderbehoerde vorgetragen hat bekommen zahlen wir jetzt nur 100 euro im monat aber das ist auch nicht gerade wenig. Gibt es da vllt noch moeglichkeiten fuer eine kosten entlastung ?
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 28.11.2011, 08:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn ihr Leistungen bekommt könntest du versuchen ob das JC die Kosten übernimmt da sie ja durch den Kurs auch gute Chancen hätte arbeiten zu können.Ich verstehe nicht so richtig weshalb ihr diesen Kurs mitbezahlen müßt wenn du ein relativ niedriges Einkommen hast.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.11.2011, 09:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2010
Beiträge: 13
Standard

Wenn es sich um einen vom BAMF geförderten Integrationskurs handelt (muss es ja um als solcher anerkannt zu sein) könnt Ihr einen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Da müsst ihr nachweisen, dass ihr entweder ALG II empfangt oder euer Einkommen in der Höhe dem ALG II Satz entspricht. Darüber hätte euch der Träger des Integrationskurses informieren sollen.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 28.11.2011, 12:44
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
nach 3 monaten aufenthalt in diesem unseren land erhaltet ihr als bedarfsgemeinschaft das volle sozialprogramm. aber wenn du 1433 € netto hast, wird nichts oder kaum etwas dabei rüber kommen.
__________________________________________________ ________________

Lacki man kann Brutto und Netto nicht addieren!???

Das sind nur 633 Netto

Niemand bekommt Brutto und Netto als Summe!

Elch
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Was steht uns zu? Dalida Anspruch und Leistungen 1 17.03.2009 16:57
[mit Partner] Was steht mir zu??? Rossi77 Anspruch und Leistungen 14 18.01.2009 13:12
Was steht mir oder steht mir was zu? Dropser Anspruch und Leistungen 1 24.06.2008 21:31
Was steht mir zu? Meli90 Anspruch und Leistungen 3 13.02.2008 16:58
Was steht mir zu? Meli90 Anspruch und Leistungen 2 12.02.2008 15:00