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#1
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Hallo...
also ich habe da ne frage, bin total verwirrt weil ich nciht weiss wo ich anfangen soll, also ich selbst bin alleinerziehend mit 2 kindern (6 und 8) der vater zahlt kein Unterhalt, weil er nur den Selbstbehalt verdient, bekomme also unterhaltsvorschuss, und Kindergeld. Mein partner hat auch 2 Kinder, für die er unterhalt bezahlt, so viel das halt nur sein selbstbehalt übrig bleibt. Wird das gezahlte Unterhalsgeld von ihm angerechnet. Würde ich einen Antrag stellen, würde die dann den vollen Lohn berechnen, oder abzüglich des unterhaltes den er an seine kinder zahlt? hab ich ein recht auf alg2 oder wohngeld, oder sonstiges? lg und danke im vorraus |
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#2
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ob du alg2 anspruch hast, kommt darauf an ob du bedürftig bist und nicht ob du unterhalt für deine kinder bekommst oder nicht
also hast du einkommen? wenn du geringes einkommen hast könntest du auch wohngeld bekommen, auch das kommt darauf an, aber es gibt nur eines von beiden natürlich würde im alg2 fall der gesetzliche unterhalt deines partners für dessen kinder als ausgabe berücksichtigt werden |
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