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  #11  
Alt 28.11.2011, 17:13
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Zitat:
Zitat von lilafloh Beitrag anzeigen
Wenn es sich um einen vom BAMF geförderten Integrationskurs handelt (muss es ja um als solcher anerkannt zu sein) könnt Ihr einen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Da müsst ihr nachweisen, dass ihr entweder ALG II empfangt oder euer Einkommen in der Höhe dem ALG II Satz entspricht. Darüber hätte euch der Träger des Integrationskurses informieren sollen.
wir wurden leider nicht infomiert hab halt jetzt gemerkt das das bissle schwierieg ist zum zahlen .Kann ich wen ich den antrag stell auch das rueckwertig beantragen fuer die 2 monate die schon bezahlt wurden???

MAMUTBAUM
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  #12  
Alt 29.11.2011, 10:26
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Nein, rückwirkend wird beim Jobcenter grundsätzlich gar nichts bezahlt.
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