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#11
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Hallo!!
Ich hab da mal eine frage! Mein Mann 27 bekommt zur Zeit ca 1200 Euro ALG1 und ich 22 erhalte momentan nur die 328 Euro Kindergeld für unsere zwei Kinder (1,3)! Uns bleibt nach Abzug von Miete und Abzahlung unserer Credite und sonstiger Rechnungen monatlich ca 200 bis max. 250 für Lebensmittel und Windel! Wir sind somit auf hilfe unserer Eltern angewiesen die uns zwar gerne tun doch das kann ja auch nicht auf dauer so weiter gehen. Ich bin zwar auf Arbeitsuche aber mit zwei Kindern, begrenzter Zeit und nur einem Haupschulabschluss ist das leider nicht gerade einfach! Nun haben wir vor einigen Monaten einen antrag auf Wohngeld gestellt aber bisher noch keine Antwort erhalten. Und jetzt wollt ich mal fragen ob wir überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld oder sonstige Leistungen haben!! Ich hoffe ihr könnt mir helfen!! |
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#12
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Hallo!
Zunächst einmal zu euren Krediten: private Schulden werden von den sozialen Trägern nicht berücksichtigt. Aber wenn ich die 1200 € und das Kindergeld als einzige Einkünfte rechne und eine angemessene Wohnungsmiete für 4 Personen unterstelle, halte ich es für durchaus möglich, dass ihr Anspruch auf das sogenannte aufstockende Hartz4 habt. Einfach mal zur Arge gehen, die Unterlagen ausfüllen, dort wieder abgeben und dann mal sehen, was dabei rüber kommt.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#13
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Also Wohngeld würdet ihr auf jeden Fall erhalten; eventuell auch H IV (in dem dann auch ein Anteil für die Kosten der Unterkunft enthalten wäre). Ihr solltet sofort beide Anträge stellen - parallel zueinander - und auch parallel das jeweils andere Amt (also Wohngeldamt und Amt, das H-IV- bewilligen würde) vom jeweils anderen Antrag informieren. Abwarten, wie wer wann entscheidet, wäre schlecht, weil ihr im Ablehnungsfall nachträglich keine Ansprüche stellen könntet und die Ämter sich in dem von mir vorgeschlagenen Ablauf aber gegenseitig untereinander austauschen müssen, so dass kein Tag des Bezugs verloren geht. Rückwirkend geht natürlich - vielleicht wißt ihr das - nichts. Da das staatliche Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, wird es wohl eher darauf hinauslaufen, dass ihr kein H IV, sondern Wohngeld erhaltet.
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