Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Anspruch und Leistungen

Waschmaschine vom Amt ?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.06.2006, 07:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2006
Beiträge: 1
Standard Waschmaschine vom Amt ?

Hallo,

die Mutter meiner Freundin lebt vom ALG2 und deren Waschmaschine ist kurz vorm auseinanderfliegen.. d.h. sie wäscht nichtmehr richtig und ist laut ohne Ende. Wirklich kaput !!
Die Frage, soweit ich weiss kommt sie gerade mit den Geld zurecht, aber es geht eher gegen minus. Da sie kein Geld weiter hat macht bekommt sie auch keinen "Kredit" von Saturn oder wo auch immer. Mal abgesehen von den mom. Konditionen von 9.99 % dort. Meine Freundin will jetzt den Kredit auf sich nehmen und die Mutter soll in kleinen Raten den Kredit bei Ihr ablösen. Ich weiss wie ihrn finanzspielraum ist und sie kommt selber kaum klar. Ist in Ausbildung und braucht einen Wohnung(220?) und dann noch Versicherungen ect. Da bleibt kaum was über.

Kann man einen Antrag beim Amt stellen und eine Waschmaschine bekommen dort ? sie muss keinesfalls neu sein, dafür aber max55 cm breit. Es ist doch eine Grundversorgung meiner Meinung sich zu pflegen.


gruss
Thomas
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.06.2006, 10:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 3
Standard Re: Waschmaschine vom Amt ?

Hallo, es gibt seit Hartz IV keinerlei Sonderleistungen mehr, sie muss das wohl oder übel von ihrer Regelleistung selber zahlen.

Liebe Grüße
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.07.2006, 00:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2006
Beiträge: 8
Standard Re: Waschmaschine vom Amt ?

hallo,

soweit ich weiss, bekommt man noch Waschmaschinen ;-)
Wird vorher vom Sozi geprüft. Am besten soll deine Schwiegermama zu ihren Berater vom A-Amt gehen, der ist verpflichtet darüber Auskunft zugeben.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.07.2006, 10:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.06.2006
Beiträge: 11
Standard Re: Waschmaschine vom Amt ?

Hallo,
normalerweise sollten solche Dinge auf Sonder-Antrag und nach Absprache mit dem Amt als Darlehen vom Amt bezahlt werden. Das 'Darlehen' muß dann in Raten vom HIV abgezahlt werden. Höhe der raten ist mir nicht bekannt, wahrscheinlich von Amt zu Amt verschieden.
__________________
http://www.karin-vogler.de/jobsuche.htm<br />http://www.stadtfuehrung-rudolstadt.de/<br />http://www.cumbach-webdesign.de/
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.07.2006, 22:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2006
Beiträge: 5
Standard Re: Waschmaschine vom Amt ?

Hallo,

ich kann aus Erfahrung dir sagen, dass ich über die ARGE eine Waschmaschine durch ein Darlehen bekommen habe. Ich habe den Antrag gestellt und die Höhe des Darlehens wurde festgesetzt. Die mtl. Rate erfolgte dann nach Absprache mit dem Amt, da diese auch Sicher gehen wollen, dass eine Rückzahlung erfolgt. Diese vereinbarte Rate wird dann vom mtl. Grundlebensunterhaltes direkt einbehalten.

Also, sprech mit dem Amt und über die Höhe der Rate.

Des Weiteren kannst du die Waschmaschine auf Empfehlung des Amtes bei einem Händler holen der auch 2. Wahl Waren hat oder lass dir eine Adresse geben wo du sie als Alternativ kaufen kannst.

Wenn du dir eine ausgesucht hast, lass den Kostenvoranschlag erst vom Amt absegnen, sonst kann es zu unerfreulichen Feedback kommen.

Bis dann...

kriegsgoettin
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.07.2006, 19:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2006
Beiträge: 26
Standard Re: Waschmaschine vom Amt ?

Also generell ist es so, dass der Gesetzgeber sagt, dass der Hilfeempfänger 4 % aus seinem Regelsatz (also 345, bzw. 90% oder 80% davon) für Eventualitäten zum Ansparen bereithalten muss. Auch für z.B. die Instandhaltung einer Waschmaschine, oder eine Neuanschaffung. Gesonderte einmalige Beihilfen werden gem. dem § 23 Abs. III SGB II nur bspw. bei Erstbezug einer Wohnung gewährt, und auch nur das, was als Bedarf erforderlich ist. Generell ist allenfalls, wenn überhaupt eine Waschmaschine als Darlehen zu gewähren, und auch nur dann, wenn der Hilfeempfänger seinen unabweisbaren Bedarf nachweist.

In dem Sinne
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie kann man Waschmaschine ansparen? TraudelWeisel2 Anspruch und Leistungen 6 28.12.2007 20:09
Woher eine Waschmaschine? Mama98 weitere Themen 0 26.11.2006 23:59