Wechsel private KV in die gesetzl. KV

  • Mein Sohn war bis zu seinem 27 .Geburtstag bei mir privat versichert(5 jahre Studium ohne Erfolg und Abschluss) jetzt hat er sich exmatrikulieren lassen und hat sich bei der Arge gemeldet. Innerhalb von 6 Wochen soll er den Antrag ausfüllen. Mit welchem Datum kann er jetzt in die gesetzl. KV wechseln? Mit Datum der Antragstellung oder erst mit Datum des Bescheids durch die Arge ? Wie ist die Versicherung in der Zwischenzeit geregelt?

  • Ich weiuß nicht ob er überhaupt so einfach wechseln kann.... Nach meinen Infos ist für ihn die Versicherung zuständig in der er zuletzt war. Die muss ihn weiterversichern..in einem Niedrigverdienertarif, den auch die privaten anbieten müssen...... Wenn er allerdings versicherungpflichtig arbeitet kann er in die gestzliche wechseln....


    Bin mir da aber nicht 100 % ig sicher... Ich informiere mich noch mal...

  • Hallo,


    sollte er Leisungen von der Arge bekommen ist er pflichtig und muss somit in die GKV(Dann hat er ein Sonderkündigungsrecht in der PKV), die dann von der ARGE bezahlt wird, außer er bekommt die Leistungen nur als Darlehen.
    Dann muss er sich freiwillig versichern und die Arge bezaht Ihm auf Darlehensbasis die Beiträge.


    Bis dahin muss er in der PKV bleiben und der Tarif der PKV wird von einem Studententarif in einen Volltarif umgewandelt.


    Möglichst schnell den Antrag fertig machen und abgeben.
    Dann wird vieles klarer.


    Gruß Klaus

  • Ein Student arbeitet normalerweise ja nicht versichrungspflichtig nebenher...Ich jedenfalls hatte auch nach abgeschlossenem Studium keinen Anpruch auf Alg ::::Und damit musste ich mich selber versichern, bzw. mir einen Job suchen, bei dem ich versichert bin...