Welche Leistungen kann ich erhalten?

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe einige Fragen und hoffe, dass ich hier richtig bin. Um alles nachvollziehen zu können fang ich einfach mal an, einiges zu erzählen.
    Also ich bin 20 Jahre alt, 100 Prozent Schwerbehindert und lebe noch bei meiner Pflegefamilie.Sie haben bis Januar Leistungen zur Eingliederungshilfe und Aufwandsentschädigung bekommen. Das waren ca 1000 Euro im Monat.
    Nun hat sich die Situation geändert. Ich mache zur Zeiot mein Abi und die Leistungen des Landeswohlfahrtsverband Hessen sind beendet. Meine Eltern sind nicht unterhaltszahlungspflichtig für mich, weil ich nicht adoptiert bin. Ausser ihnen habe ich keine Eltern. Von meinen leiblichen Eltern wurde ich ausgesetzt und sie sind unbekannt.
    Nun werde ich nach dem Abi mit meinem Freund nach München ziehen und dort studieren.
    Meine Frage ist nun, ob mir jemand sagen kann, ob nun der Staat und in welcher Art und Höhe für mich zuständig ist, damit ich studieren kann?
    Über Antworten würde ich mich freuen.
    lg Anja

  • Wenn deine Eltern unbekannt sind und niemand an Stelle der Eltern für dich unterhaltspflichtig ist,dann bekommst du für das Studium BAföG und zwar ohne Anrechnung von elterlichem Einkommen (§ 11 Abs. 2 a bAföG):


    § 11 BAföG


    Umfang der Ausbildungsförderung


    (1) Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf).
    (2) 1Auf den Bedarf sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen; die Anrechnung erfolgt zunächst auf den nach § 17 Abs. 2 Satz 1 als Zuschuss und Darlehen, dann auf den nach § 17 Abs. 3 als Bankdarlehen und anschließend auf den nach § 17 Abs. 1 als Zuschuss zu leistenden Teil des Bedarfs. 2Ehegatte im Sinne dieses Gesetzes ist der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, sofern dieses Gesetz nicht anderes bestimmt.
    (2a) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

  • Du bekommst 566 EUR/Monat BAföG,davon ist die Hälfte ein Darlehen:


    BAföG-Grundbedarf (§13 (1) 2.) 512,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 146 €) +54,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 566,00 €

    BAföG-Anspruch pro Monat:
    (davon Staatsdarlehen: 283,00 €) 566 €

  • danke für eure Antworten...
    wie ist das denn mit der Miethöhe?gibt es da irgendwelche einschrenkungen?
    weiss jemand wie hoch dieser zusäötzliche mietzuschuss sein dart?
    mir hat jemand gesagt ich würde sozialhilfe bekommen.warum geht das niSorry dass ich noch so dumme fragen stelle aber ichg habe auf diesem gebiet überhaupt keine Erfahrung und Ahnung.....
    Lg Anja