Welche Rechte nach Heirat?

  • Hallo!


    Ich und mein Freund werden in einigen Monaten heiraten. Ich studiere noch, und er arbeitet freiberuflich (privat, also Künstler, Musiker). Er ist aus Rumänien, also EU Bürger. 2 Jahre nach unserer Heirat möchte er einen Einbürgerungsantrag stellen. Meine Fragen lauten:


    1.Bekommt er mit der Heirat automatisch eine Arbeitserlaubnis/EU-Arbeitseraubnis (bisher hat er nur ein Gewerbe, KEINE EU-Arbeitserlaubnis)?
    2.Hätte er ggf. Anspruch auf Sozialleistungen?
    Wenn nicht durch Heirat, dann aber, wenn er deutscher Staatsbürger ist?
    3.Er hat 2 Kinder, für welche er alleiniges Sorgerecht hat, was ist mit denen, haben sie Rechte durch die Heirat ihres Vaters (ich adoptiere sie nicht)?
    Wenn sie mit eingebürgert werden in 2 jahren, haben die Kinder Anspruch auf Sozialleistungen?


    Oder auch allgemein: Was ändert sich rechtlich für einen Rumänen, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist?


    Ich habe konkret darüber nichts erfahren können, und freue mich über Antworten!


    LG Annie

  • Du schreibst einerseits, dass dein (Bald-)Mann freiberuflich arbeitet (was bei den angegebenen Berufen auch die Regel ist), andererseits schreibst du aber auch, dass er ein Gewerbe hat.


    Ja, was denn nun???


    Wer freiberuflich tätig ist, braucht kein Gewerbe, und wer ein Gewerbe hat, ist gewerblich tätig und nicht freiberuflich.


    Zu den Fragen kann ich dir leider nichts schreiben, da ich mich damit nicht auskenne. Aber vielleicht weiß ja jemand anderes hier Rat.


    Liebe Grüße,
    Jana