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#1
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verheiratet, drei Kinder,
Wieviel darf mein Mann verdienen , dass ich als Hausfrau Alg2 beziehen darf??? |
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#2
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Hallo!
Wie alt sind die Kinder und wie hoch ist die Warmmiete? Dann kann man da schon zielgenauer rechnen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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meine Kinder sind 1,7,10 jahre alt
wir haben ein haus |
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#4
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Hallo!
Unter der Voraussetzung dass das Haus kein verwertbares Vermögen darstellt und ihr knapp 500 Euro Kindergeld bekommt und euch trotzdem Kosten für die Unterkunft zustehen, sei es für die Nebenkosten oder für überschaubare Tilgungen und ich einen Anspruch von 750 Euro für das Haus zugrunde lege, dann sollte dein Mann nicht mehr als1650 Euro netto verdienen. Aber das ist lediglich eine grobe Schätzung, denn auch hier, gerade bei den Kosten fürs Haus liegt der Teufel im Detail.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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Benutze doch einfach mal einen ALG2 Rechner.Dort kannst du alles eingeben und bekommst angezeigt ob du Anspruch auf die Leistungen hättest.
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#6
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mein mann ist auf montage und erhält Verpflegungs.-Unterkunftkosten kann oder darf das amt die mit anrechnen
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#7
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Hallo!
Zitat:
Aber um einen ALG2-Rechner zu nutzen muss vorher zweifelsfrei geklärt sein, was als Kosten für die Unterkunft relevant ist. Da wiederum muss ein Fachmann ran. Ihr könnt ja einfach mal einen Hartz4-Antrag stellen. Probieren geht über studieren.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#8
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Wenn dein Mann Geld bekommt von seinem Arbeitgeber für Verpflegung wird das Amt diese sicher mit einrechnen da er dieses Geld ja dann zusätzlich zur Verfügung hat.
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#9
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Hallo!
Stimmt mit dem Verpflegungsgeld. Es ist eine geldwerte Leistung vom Arbeitgeber und zählt als Einkommen.
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