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#1
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hatte gestern schon mal gepostet. ob wir geld bekommen werden wenn wir ausziehen würden.
aber leider hat sich jetzt meine situation geändert. ich werde alleine auszihen, mein (Ex) freund will bei seinen eltern wohnen bleiben, aber ich nicht denn ich gehe hier seelisch in den ruien. wie siht es jetzt aus? bekommen mein 2 jähriger sohn und ich die wohnung bezahlt? denn von 700E netto und kinder geld bleibt ja wohl kaum geld zum leben über wenn wir uns eine 3 zimmer wohnung ind NDS raum Gifhorn eine 3Zi wohnung nehmen würeden. wie hoch darf die miete bzw wieviel qm³ darf sie haben, würden wir unterzützung zum lebensunterhalt beommen? oder zuschüsse, das ich mir die wohnung einrichten kann? habe mal gehört, das mann einmanlig 1000€ bekommen würde wenn man noch nicht in eine eigene Wohnung gewohnt hat. |
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#2
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würde bei der arge gifhorn erst einmal nachfragen wie hoch die miete und wie groß die wohnung sein darf..
~~~~~~~~~~~ die Kontaktdaten des Arbeitslosengeld II Trägers (Arbeitsamt / ARGE) aus Gifhorn. Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Gifhorn Ribbesbütteler Weg 2 38518 Gifhorn Telefon: (05371) 594 0 Fax: (05371) 594 421 E-Mail: ARGE-Gifhorn@arge-sgb2.de Telefon der Familienkasse: KINDER 01801 546 337 ZAHLUNG 01801 924 5864 zum Arbeitsamt / ARGE Gifhorn gehörende Orte Steinhorst, Ummern, Wittingen, Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Wesendorf, Groß Oesingen, Schönewörde, Wahrenholz, Schwülper, Brome, Bergfeld, Ehra-Lessien, Parsau, Rühen, Tiddische, Tülau, Barwedel, Jembke, Tappenbeck, Gifhorn, Sassenburg, Meine, Adenbüttel, Didderse, Rötgesbüttel, Vordorf, Meinersen, Müden, Leiferde, Hillerse, Calberlah, Isenbüttel, Algesbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel, Weyhausen, Bokensdorf, Osloß, Ringelah, Wagenhoff ~~~~~~~~~~~ dir würde mit dem kind zustehen: RL für alleinerziehende => 351,-€ RL für kind bis 13 J. => 211,-€ MB für Alleinerz. => 126,-€ + deine kaltmiete + heiz-/nebenkosten von deinem bruttolohn sind 100€ frei, dann werden vom Rest nochmals 20% als freibetrag gerechnet, der rest wird als einkommen angerechnet, ebenso das kindergeld und eventuel unterhalt oder unterhaltsvorschuß.. hoffe das hilft ersteinmal.. berichtigt mich bitte wenn etwas falsch ist..Danke LG BineNRW
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... Geändert von BineNRW (06.08.2008 um 21:16 Uhr) |
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#3
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@ Annika
Ich weiss zwar nich ob du was bekommst aber auch wenn du eine Wohnung findest ne Wohnung darf für zwei Personen 65 qm³ gross sein....und für jede weitere Person 15 qm³, (und wenn du unter 25 bist darfst du nich von daheim ausziehen.... ausser du musst aus bestimmten bedingungen, ausser du bringst die Kosten alleine auf durch eigenes Einkommen) Zum Thema Erstausstattung.... wenn das Amt/Arge dir ne Wohnung zustimmt. Wird eine Person dann in die Wohnung wo du jetzt lebst kommen und kucken was alles dir gehört.... dann aufschreiben was du noch brauchst.... (aber das meistens in der neuen Wohnung) und dann wird berechnet was das ganze Kostet und du bekommst den Betrag dafür. Und wenn du die sachen hast wird eine Person von der Arge vorbeikommen und schauen ob du die benötigten Sachen gekauft hast, denn das ist so damit du das Geld nicht für was anderes aus gibst!! Und ob du nen Zuschuss bekommst.... weiss ich nich... aber Zitat: Denn von 700 E netto mit Kindergeld bleibt ja wohl kaum Geld über zum Leben wenn wir uns eine dreizimmerwohnung nehmen.... Sorry, aber ich muss wenn ich Alg 2 bekomme mit noch weniger auskommen... Das ist alles nicht böse gemeint,hoffe ich konnte dir aber ein bisschen helfen...
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