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#1
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Hallo
![]() Ich hatte vor nun mehr als drei Monaten Widerspruch eingelegt, weil mir nur 180 statt 300 EUR Miete genehmigt wurden. Am 24.2. wurde mir der Eingang des Widerspruchs bestätigt, seitdem warte ich vergebens auf Antwort. Mittlerweile habe ich schon einen Antrag auf Weiterbewilligung bekommen, meine Rücklagen sind aufgebraucht und ich habe mir schon Geld geliehen von Freunden. Was kann ich tun, damit mein Widerspruch endlich bearbeitet wird und ich nicht für den Wiederbewilligungsantrag gleich wieder einen neuen Widerspruch einlegen muss? Die Miete wurde nicht voll genehmigt, weil ich zur Untermiete in einer Sportschule wohne und das Amt den Hauptmietvertrag einfach durch die Anzahl der hier lebenden Personen geteilt hat. Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe ![]() Jojo |
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#2
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§ 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (einstweilige Anordnung) sowie § 75 VwGO (Untätigkeitsklage) - darauf mal freundlich verweisen....
Ab zum Sozialgericht, den letzten Bescheid mitnehmen und mal beraten lassen. |
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#3
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§ 75 VwGO passt nicht, da nicht einschlägig, bevor du untätigkeitklage nach § 88 SGG erhebst, musst du aber die behörde nochmals erinnern
besser wäre aber, eine einstweilgie anordnung zu beantragen, erst beim jobcenter (kurze frist setzen) wenn die nichts machen, dann zum sozialgericht |
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