Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren!!

  • Hallo alle beisamen,


    ich brauche mal eure Hilfe, ich weiß gerade nicht mehr wie ich vorgehen soll oder kann. Ich erzähle kurz mal um was es geht.


    Ich war letztes Jahr selbstständig, bin von jetzt auf nachher fristlos gekündigt worden, dazu war ich damals noch schwanger. Alles was ich mir aufgebaut hatte,war plötzlich weg. Natürlich auch mein Gehalt, so musste ich mich beim Arbeitsamt melden. Da ich kurz drauf in Mutterschutz bin, war es mit was anderem suchen auch nichts mehr. Die vom Arbeitsamt meinten damals zu mir, ich könnte entweder eine Aufstockung bekommen oder SGB II. Da meine Wohnung zu groß und auch zu teuer ist für SGB II würden Sie mir nur ein halbes Jahr helfen meinte die nette Dame.Also ich alles ausgefüllt ( bis heute noch ) immer kommen Sie mit anderen Unterlagen. Und bis heute habe ich noch keine Unterstützung erhalten.
    Nur mein Elterngeld langt nicht um meine Miete zu bezahlen, ich kann auch nicht mehr meine Mutter anpumpen, die mir in dieser ganzen Zeit schon oft Geld geliehen hatte.
    Der Punkt ist, das meine Mutter mir damals als ich mich selbstständig gemacht hatte, mir Startgeld ausgeliehen hatte, sozusagen als ,, kleiner Kredit,, ( 15 000€ ) wir haben keinen Vertrag gemacht gehabt damals. Es war mehr oder weniger so,, gib es mir wieder zurück, wenn du es kannst,, . Als ich dann das Geschäftskonto aufgelöst hatte, überwies ich Ihr das Geld wieder, damit ich keine Schulden habe mehr bei Ihr und auch kein schlechtes Gewissen.
    Die vom Arbeitsamt pochen jetzt drauf das wir keinen Vertrag gemacht hatten, wie die Rückzahlungsmodalität aussieht, Ich hätte laut denen Ihrer Meinung, ja das Geld jetzt als Lebensunterhalt nehmen können und Ihr es später zurückgeben. Darauf habe ich Widerrufen und gemeint, das dieses Geld nicht für meinen Lebensunterhalt gedacht gewesen ist, sondern für das es mich beruflich unterstützen kann.
    Jedenfalls lehnen Sie meinen Antrag ab, weil die denken es wäre nur als Schein gewesen und das Geld würde sich noch in meinem Besitz befinden, so auf die Art.
    Nur was mache ich jetzt??
    Ich bin 30 Jahre, meine Tochter 3 Monate, ich war noch nie in so einer Situation, das ich nicht mehr weiter weiss...
    Was kann ich tun??


    Ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben

  • Ist ja 5 Monate fast her. Wie ging die Sache aus ?


    Falls es noch Relevanz haben sollte:


    1. Selbständig, von wann bis wann?
    2. Abhängig beschäftigt von wann bis wann? "Fristlos", also in der Probezeit innerhalb von 2 Wochen ?


    Gewerbe wurde, davon gehe ich mal aus, abgemeldet. Eingang und Abgang des Geldes (Darlehen) jeweils auf dem Geschäftskonto mit Angabe eines Verwendungszweckes erfolgt?


    Ich würde so vorgehen: Mitteilung an das JC, daß der Vertrag, aus Unkenntnis heraus, damals lediglich mündlich geschlossen wurde. Durch die konkludente Handlung (Schlüssiges Verhalten und Willensbekundung), nachweisbar an Hand der Kontoauszüge des Geschäftskontos in Verbindung mit der Rücküberweisung und Nachweis durch Bankauszug an den Darlehensgeber (sofern hernach vom Privatkonto) ist ersichtlich, daß eine Zweckbindung für die Gewerbliche Tätigkeit vorlag.


    Hilfsweise noch eine nachträgliche Erklärung des Darlehensgebers beifügen, daß das Geld nach einem bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen ist, spätestens jedoch bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit.


    Du hast Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde. Richtig? Danach wäre innerhalb 1 Monats Klage beim zuständigen SG möglich.


    Wurde keine Klage eingereicht, ist der Grundlagenbescheid in Gestalt des Widerspruchentscheides bestandskräftig. Da kannst du nur über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X die Sache noch mal "aufrollen".

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 8 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()