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#1
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Meine Tochter bezieht ALG 2 und sucht sich gerade einen Job. Wenn Sie einen gefunden hat, z.B. zum 1.11. und sie meldet sich noch im Oktober ab, bekommt sie dann noch fuer November ALG? Den ersten Lohn gibt es ja auch erst am 30.11.? Oder soll sie sich lieber erst am 2.11. oder so abmelden?
Danke fuer Eure Info und Gruesse Peter |
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#2
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Wenn sie für November Geld bekommt und sie am 30.11. ihr Gehalt bekommt, muss sie das Hartz IV-Geld zurückzahlen. Das nennt sich Zuflussprinzip. Bekommt sie ihr Gehalt für November z. B. erst am 1. Dezember, dann darf sie das Hartz IV-Geld behalten.
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