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#1
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Hallo ,
ich hätte da eine Frage. Ich erhalte SGB II und mein Sohn ist jetzt aus der Schule raus und möchte ein Studium beginnen. Da er erst 19 J. ist muss er wohl bis 25 bei mir wohnen bleiben. Was muss ich machen damit er studieren kann. Welche Wege sind da zu beschreiten? Und ist es richtig, dass der Vater nun die Alimente auf das Girokonto unseres Sohnes überweisen will. Wir sind doch eine Bedarfsgemeinschaft. Ich habe richtig Angst irgendwas nicht richtig zu machen. Gibt es jemanden hier der in der gleichen Situation ist. |
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#2
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Hallo!
Da dein Sohn nun18 Jahre ist ist, hat er Anspruch auf den Kindesunterhalt des Vaters sowie auf das Kindergeld. Und auch wenn ihr ALG2 in einer Bedarfsgemeinschaft erhaltet, sollte das kein Hinderungsgrund für deinen Sohn sein, ein Studium zu beginnen. Vielleicht muss er nun Bafög beantragen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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