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wie läuft es mit unterhalt?

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  #1  
Alt 24.02.2010, 15:08
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Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 5
Standard wie läuft es mit unterhalt?

hallo

zur zeit bekomme ich noch arbeitslosengeld. wenn dies aber ausläuft und ich bis dahin keinen job mehr habe bekomm ich in einem halben jahr hartz 4.
Da mein partner arbeiten geht werde ich auf sein gehalt angerechnet. Bis jetzt zahlt er jeden monat für sein kind unterhalt. ich weiß wenn er arbeitslos ist muss er nichts bezahlen. nun aber zu meiner frage wie läuft das wenn ich hartz 4 bekomm?
Wird es bei der brechnungleistungs mit berücksichtigt das er unterhalt zahlt oder müssen wir das dann nicht mehr zaheln? Wie gesagt er ist ja arbeitstätig nur ich nicht mehr.

Und wenn wir nicht mehr bezahlen müssen gilt das dann erst ab wenn ich hartz 4 bekomm oder auch schon jetzt wo ich arbeitslosenhilfe bekomm?
Kenn mich in der sache nicht wirklich aus.

schon mal vielen dank im vorraus
LG
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  #2  
Alt 24.02.2010, 15:29
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
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dein partner wird auch weiterhin gemäß düsseldorfer tabelle unterhalt zahlen müssen, bis zu einem eigenbehalt von 900 €.
und sein gehalt wird im rahmen eines hartz4-antrages deinerseits voll mit angerechnet, sofern ihr schon mehr als ein jahr zusammen lebt.
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  #3  
Alt 24.02.2010, 19:49
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Registriert seit: 15.12.2009
Ort: NRW
Beiträge: 48
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Wer sagt denn, dass bei Arbeitslosigkeit kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss? Klar muß er auch weiterhin Unterhalt zahlen. Er kann dann auch aufgefordert werden, sich einen Minijob zu suchen, damit er den Unterhalt zahlen kann.

Ich weiß nicht genau, ob der zu zahlende Unterhalt mit eingerechnet wird, aber im Antrag gibt man die Unterhaltsverpflichtung eigentlich an.
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  #4  
Alt 25.02.2010, 10:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 5
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naja das problem ist ja wenn ich bei ihm mit angerechnet werde muss er ja für mich mit zahlen. Und dann habe wir das problem das wir es nicht schaffen noch mal 200€ an seine ex freundin zu zahlen. wo das schlimme ja auch noch ist das sie auch hartz 4 bekommt (sie war die letzten 12 jahre nicht arbeiten, wenn dann nur 1€ job) u d sie uns gefragt hat ob wir das geld nicht auf ein anderes konto überweißen können. HÄÄÄÄ?

und wenn sie das geld wenigstens fürs kind nehm würde statt sich einen laptop zu kaufen einen amerikanischen kühlschrank die 2 jahre alte ledercoutch weg zu werfen und sich einfach eine neue zu kaufen.
wir können uns das nicht leisten!!
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  #5  
Alt 25.02.2010, 19:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Kindesunterhalt geht vor allen anderen, zu leistenden Unterhaltszahlungen. Und mal ehrlich - das hört man hier nun mal leider häufiger -: Es sollte und muß dir / euch egal sein, was die "Ex-Freundin", also Mutter des Kindes deines Freundes sich kauft oder sonstwie leistet. All das ist nicht relevant und "schürt" nur Konflikte. Der Unterhalt ist für das Kind und glaube mir, "sie", also die "Kindesmutter" wird sich garantiert nicht "bereichern" können. Das weiß jeder, de ein Kind/Kinder ordentlich aufgezogen hat und weiß, weiviel (nicht nur Geld) Zeit und so weiter das alles "kostet". Ich "kann" diese "Hinweise" in Fragen, die an sich nichts zur Sache beitragen oder dafür nicht relevant sind, nicht "ab".
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