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Wie, was, und vorallen wo beantragen?

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  #1  
Alt 20.01.2012, 17:58
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Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 7
Standard Wie, was, und vorallen wo beantragen?

Hallo zusammen,

ersteinmal hier meine situation;
Ich bin fast 19 jahre alt und habe am 1.9.10 meine Lehrstelle als gestalterin für visuelles marketing begonnen.
April 2011 erfuhr ich das ich schwanger bin, ich habe mich für das kind entschieden.
Ich bin vom november bis 1.9.2012 in Elternzeit - Mutterschutz. Meine kleine kam am 12.12.2011 auf die welt.
ich lebe mit dem vater (verdient monatlich 980euro) zusammen in einer 2 zimmerwohnung sind aber nicht verheiratet. Derzeit erhalten wir KEINERLEI Sozialleistungen und Zuschüsse (haben auch noch keine beantragt ) .-kommen monatlich auf ca 1400euro insgesammt mit kindergeld, erlterngeld und lohn!
Da ich mich aber nun dafür entschieden habe meine Ausbildung nicht wie geplant am 1.9.2012 vortzusetzen sondern mich die vollen drei jahre elternzeit um meine tochter kümmern möchte ist meine frage:

-Wie kündige ich meinen ausbildungsvertrag`?
-Wie kann ich unterstützende leistungen beantragen? welche und wie? Was steht mir überhaupt zu?

Natürlich ist meine situation nicht für jeden nachvollziehbar, aber da ich ab den 1.9.2012 von montags bis freitags um 5-19 uhr unterwegs währe und meine tochter von fremden leuten aufgezogen werden müsste währe dies mein einziger weg.
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  #2  
Alt 22.01.2012, 15:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Deinen Ausbildungsvertrag kannst du ganz normal schriftlich kündigen. Ihr müßtet dann ALG2 beantragen und da ihr mit Kind zusammen lebt werdet ihr als BG gerechnet. Es könnte sein das du wegen der eigenen Kündigung eine Sperre bekommst.
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  #3  
Alt 22.01.2012, 15:42
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.05.2011
Ort: Elchhausen im Elchtal
Beiträge: 835
Standard

Zitat:
Zitat von oOIts_meOo Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ersteinmal hier meine situation;
Ich bin fast 19 jahre alt und habe am 1.9.10 meine Lehrstelle als gestalterin für visuelles marketing begonnen.
April 2011 erfuhr ich das ich schwanger bin, ich habe mich für das kind entschieden.
Ich bin vom november bis 1.9.2012 in Elternzeit - Mutterschutz. Meine kleine kam am 12.12.2011 auf die welt.
ich lebe mit dem vater (verdient monatlich 980euro) zusammen in einer 2 zimmerwohnung sind aber nicht verheiratet. Derzeit erhalten wir KEINERLEI Sozialleistungen und Zuschüsse (haben auch noch keine beantragt ) .-kommen monatlich auf ca 1400euro insgesammt mit kindergeld, erlterngeld und lohn!
Da ich mich aber nun dafür entschieden habe meine Ausbildung nicht wie geplant am 1.9.2012 vortzusetzen sondern mich die vollen drei jahre elternzeit um meine tochter kümmern möchte ist meine frage:

-Wie kündige ich meinen ausbildungsvertrag`?
-Wie kann ich unterstützende leistungen beantragen? welche und wie? Was steht mir überhaupt zu?

Natürlich ist meine situation nicht für jeden nachvollziehbar, aber da ich ab den 1.9.2012 von montags bis freitags um 5-19 uhr unterwegs währe und meine tochter von fremden leuten aufgezogen werden müsste währe dies mein einziger weg.
__
Wieviel Dir zusteht ist schlecht zu sagen, es gibt hier überall HARTZ IV Rechner, einfach mal googeln!

Grundsätzlich GAWAIN hat bei allen seinen Thrööts Links für Wohnungen unter seinen Botschaften!

Warum?

Entscheidend ist der Wohnort; Meine Kurzform in München Schwabing ists halt teurer wie im Urwald! wohnen.

Wie gesagt nach Wohnort schauen oder gleich die ARGE fragen.

Heisst 3 Personen um 60 Quadratmeter Wohnfläche!
Dann kommen die Nebenkosten dazu!

Eigentlich 75 Quadratmeter, aber bei einem Baby weiss ichs nicht, da musste halt verhandeln.
Weil eigentlich nur 2 Räume es heisst Baby schläft bei den Eltern im Schlafzimmer!"
Nur ich finde es Unsinn weil das Baby wird ja auch grösser und irgendwann wäre dann ein Umzug fällig,
also mit den ARGE Schildkröten reden und argumentieren!
3 Räume und 75 Quadratmeter!


Dein Mann hat etwas mehr weil er ja arbeitet da hat er Werbungskosten etc.

Aber da wachsen die Bäume nicht in den Himmel ich sage mal wesentlich mehr wie 1400 EURO Netto werden Euch nicht zustehen!

Wie gesagt das ist auch Wohnort Abhängig!!

Ich hab den Link einfach mal beim GAWAIN geklaut!

http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Beispiel in Goslar Stadt,
3 Personen = 478,50 EURO Miete


Elch

Geändert von Elch (22.01.2012 um 15:58 Uhr)
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  #4  
Alt 22.01.2012, 18:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.10.2010
Beiträge: 1.913
Standard

Zitat:
Ich hab den Link einfach mal beim GAWAIN geklaut!
Tz tz tz ... also sowas
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
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