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wie wird das gerechnet

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  #1  
Alt 16.04.2009, 21:27
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 6
Standard wie wird das gerechnet

Hallo ihr lieben,

Ich hab mal ne dringende Frage...
und zwar hatte sich damals 2007 mein Freund von mir getrennt wir haben 2 geinsame Kinder.
Er hat eingesehen das es falsch war und er uns sehr vermisst,daher wollen wir uns noch eine Chance geben...
er wurde leider von seiner Firma runtergestuft auf 450€ Netto von 900€
wir wollen gerne wieder zusammen ziehen nun wissen wir aber nicht wie das alles gerechnet wird...
ich bekomme hartz4...

Könnt ihr mir erklären oder sogar aufstellen wie alles berechnet wird und was mir mit den Kindern noch zusteht??
Wär total Lieb...

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 16.04.2009, 21:39
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 141
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Hallo Mummy,

dafür gibt es im Internet jede Menge sogenannter Hartz IV Rechner. Frag mal Tante Google. Da könnt ihr ziemlich genau euren Bedarf errechnen.
__________________
L.G. melffi
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  #3  
Alt 16.04.2009, 21:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 6
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Hi,
Danke für den Tip hab die schon paarmal versucht aber irgendwie kommt da jedesmal was anderes raus
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  #4  
Alt 16.04.2009, 21:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 141
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Hallo nochmal,

ja, das stimmt schon. Die Rechner sind nicht identisch. Liegt wohl zum Teil auch an den unterschiedlichen Mietspiegeln in Deutschland. Aber so pie mal Daumen stimmt es schon.
__________________
L.G. melffi
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  #5  
Alt 17.04.2009, 17:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Wenn ihr wieder zusammenzieht seid ihr auf Grund der beiden gemeinsamen Kinder eine BG und sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag 100 Euro und vom Rest 20% auf die ALG2 Leistungen angerechnet.Ansonsten wird sich für dich nicht viel ändern.
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