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#1
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Hallo ihr lieben,
Ich hab mal ne dringende Frage... und zwar hatte sich damals 2007 mein Freund von mir getrennt wir haben 2 geinsame Kinder. Er hat eingesehen das es falsch war und er uns sehr vermisst,daher wollen wir uns noch eine Chance geben... er wurde leider von seiner Firma runtergestuft auf 450€ Netto von 900€ wir wollen gerne wieder zusammen ziehen nun wissen wir aber nicht wie das alles gerechnet wird... ich bekomme hartz4... Könnt ihr mir erklären oder sogar aufstellen wie alles berechnet wird und was mir mit den Kindern noch zusteht?? Wär total Lieb... Liebe Grüße |
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#2
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Hallo Mummy,
dafür gibt es im Internet jede Menge sogenannter Hartz IV Rechner. Frag mal Tante Google. Da könnt ihr ziemlich genau euren Bedarf errechnen.
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L.G. melffi |
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#3
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Hi,
Danke für den Tip hab die schon paarmal versucht aber irgendwie kommt da jedesmal was anderes raus
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#4
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Hallo nochmal,
ja, das stimmt schon. Die Rechner sind nicht identisch. Liegt wohl zum Teil auch an den unterschiedlichen Mietspiegeln in Deutschland. Aber so pie mal Daumen stimmt es schon.
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L.G. melffi |
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#5
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Wenn ihr wieder zusammenzieht seid ihr auf Grund der beiden gemeinsamen Kinder eine BG und sein Gehalt wird bis auf einen Freibetrag 100 Euro und vom Rest 20% auf die ALG2 Leistungen angerechnet.Ansonsten wird sich für dich nicht viel ändern.
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