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#1
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Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem. Ich bin verheiratet und habe ein Kind (5), nun haben mein Mann und ich beschlossen uns zu trennen ( aber noch keine Scheidung ). Ich mlchte mit meinem Kind in eine andere Wohnung ziehen. Da zu muß ich sagen, daß mein Mann berufstätig ist und ich bereits ALG II (nur noch 20 ? ) bekomme. Nun möchte ich wissen wieviel Leistungsanspruch ich habe und wie es mit der neuen Wohnung aussieht, also wie groß und wie teuer darf sie sein (in Berlin). Gelte ich dann richtig als Alleinerziehende? Und wird das Gehalt von meinem Mann irgendwie angerechnet? Vielen Dank schon mal im Vorraus!
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#2
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Die Arge kann deine Unterhaltsansprüche gegen deinen Mann auf sich überleiten, wenn Ihr getrennt lebt (§ 33 SGB 2).
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