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#1
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Hab da mal ne frage,
Was genau muss mann angeben im bezug aufs wohnen, die letzte meldeadresse oder die letzten 3 meldeadressen. oder reicht die adresse wo mann jetzt wohnen tut. Und wiefiele muss mann angeben wenn das amt fragt. ( wo man gewohnt hat ) Danke euch im vorraus!!!
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#2
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Hallo!
Du solltest schon alle Fragen der Arge nach besten Wissen und Gewissen beantworten. Oder hast du was zu verbergen? Bist du unter 25 Jahre alt und man will evtl. herausbekommen, wann du aus deinem Elternhaus ausgezogen bist?
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#3
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Ja das ist mir ja klaro, die frage ist ja auch wieviel will die arge wissen und wieviel muss mann angeben?
(Nicht wie betrüge ich am besten.) LG Fluffi!!! |
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#4
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Hallo!
Du hast eine Mitwirkungspflicht und man sollte sich kooperativ zeigen. Eigentlich ist es doch egal, was du an Adressen angibst. Die Arge als große Bundesbehörde hat ganz sicher die Möglichkeit, bei unstimmigen Fragen wie in deinem Fall auch mal bei den Landeseeinwohnermeldeämtern nachzufragen. Da ist die Wahrheit dann nur einen Mausklick entfernt. Inwieweit du nun verpflichtet bist, deine Wohnverhältnisse rückwirkend zu dokumentieren, kann ich dir allerdings nicht sagen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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#5
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Normalerweise gibst du deine aktuelle Adresse an.Warum sollte es die ARGE interessieren wo du schon gewohnt hast das ist für die Antragstellung ja nicht notwendig.Es sei denn du beantragst eine Erstausstattung für die Wohnung dann wird die ARGE prüfen wollen ob du bereits eine eigene Wohnung hattest und vielleicht nur wieder zu deinen Eltern zurückgezogen bist.
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